Straßenverkehrsbehörde Mayen-Koblenz informiert
Zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Ferienzeit
Kreis MYK. Um den Ferienreiseverkehr auf Deutschlands Straßen zu erleichtern, gilt nach der Ferienreiseverordnung ein verschärftes Wochenendfahrverbot für Brummis.
Demnach dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger auf verschiedenen Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen auch an Samstagen in der Ferienzeit, vom 1. Juli bis 31. August, von 7 bis 20 Uhr, nicht fahren. Welche Teilabschnitte betroffen sind, ist auf den Internetseiten des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz oder des Verkehrsministeriums des Bundes nachzulesen.
Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.
Ausnahmegenehmigung muss beantragt werden
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist unter gewissen Voraussetzungen möglich, muss aber beantragt werden.
Den Antrag können die Transportunternehmen bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder sich der Firmensitz/Zweigniederlassung des Unternehmens befindet.Nähere Informationen zum Thema Ferienreisezeitverordnung erteilt René Doll, Tel. (02 61) 1 08-4 28, oder Detlef Eckelt, Tel. (02 61) 1 08-6 07.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
