Gut vorbereitet - optimal starten
Beratungsprogramm für Existenzgründer und Unternehmensübergaben
Neue Antragsformulare für Zuschüsse online
Cochem-Zell. Umfassende, zuverlässige Informationen und fachkundige Beratung können die Risiken, die jede Existenzgründung mit sich bringt, deutlich verringern. Die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell bietet hierzu im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ interessante Informationsveranstaltungen wie den IHK-Infoabend oder den Gründungsberatungsparcours an. Des Weiteren bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz mit dem „Beratungsprogramm für Existenzgründer“ eine attraktive Fördermöglichkeit in Form eines verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschusses zu Beratungskosten im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz planen, sowie Unternehmer, die die Übergabe ihres gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmens planen. Der Unternehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit das Unternehmen nicht weiterführen können. Förderfähig ist die Übergabeberatung bei Unternehmen/Praxen, wenn diese nicht mehr als 50 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme zehn Millionen Euro nicht überschreitet (Betriebsübergabe-Beratung). Erben können innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls gefördert werden. Die Förderung der Existenzgründungsberatung kann in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und freie Berufe erfolgen.
Was wird gefördert?
Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, auch bei einer Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung . Beratungen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung). Beratungen von Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen. Der geplante Geschäftssitz muss in Rheinland-Pfalz liegen. Sollte dieser noch nicht feststehen, muss der Wohnsitz des Antragstellers in Rheinland-Pfalz liegen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem selbstständigen Berater beziehungsweise Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig sind:
Bei der Beratung zur Gründung begleitend zur Berufstätigkeit oder zum schrittweisen Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit bis zu drei Tagewerke, bei einer Existenzgründungsberatung/Betriebsübergabeberatung bis zu sechs Tagewerke, bei einer Gründung durch Übernahme eines bestehenden Betriebes bis zu neun Tagewerke. Die Förderung von Gründungsberatungen und Betriebsübergabeberatungen kann für jedes Unternehmen nur einmal erfolgen. Beratungen unter drei Stunden sind nicht förderbar. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, das heißt maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, ohne Fahrzeiten). Beauftragt werden dürfen nur Berater, die in der KfW Beraterbörse (abrufbar unter https://beraterboerse.kfw.de) für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sind.
Wo wird beantragt?
Anträge sind vor der Beauftragung des Beraters über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und der Landesverband der freien Berufe) einzureichen. Für IHK-Berufe ist dies im Landkreis Cochem-Zell das Starterzentrum in der Geschäftsstelle Cochem. Bevor eine Stellungnahme bzw. Förderempfehlung zum Antrag gegenüber der ISB abgegeben werden kann, sind beispielsweise bei der IHK folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Einreichung einer Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens oder des Übernahmevorhabens sowie des voraussichtlichen Kapitalbedarfes (ein bis zwei Seiten Erläuterungen der geplanten Geschäftsidee),
2. Einreichung des Lebenslaufes,
3. gegebenenfalls Teilnahmenachweis an einem Existenzgründungsseminar,
4. Persönliches Gespräch zur Ermittlung der Beratungsschwerpunkte.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB. Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt. Bei Fragen zur Antragstellung und Bewilligung stehen interessierten Personen die Mitarbeiter der ISB hilfreich zur Seite. Kontaktdaten sowie das Antragsformular sind unter www.isb.rlp.de in der Rubrik „Förderung Wirtschaft“ abrufbar. Informationen zum Förderprogramm erteilt auch die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung unter Tel.: (0 26 71) 61-888 oder per E-Mail an wirt-schaftsfoerderung@cochem-zell.de
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Cochem-Zell
