80 Jahre Nürnberger Prozesse
80 Jahre Nürnberger Prozesse und völkerstrafrechtliche Geschichte in Koblenz
aus Koblenz
Koblenz. Die Juristische Gesellschaft Mittelrhein hatte zu einer Vortragsveranstaltung in das Zentrum Innere Führung in Koblenz geladen.
Anlass war das 80.-jährige Jubiläum des internationalen Strafgerichtshof in Nürnberg.
Oberst im Generalstab Olaf Bölting begrüßte als Hausherr die Teilnehmer und verwies auf die Bedeutung des Zentrums Innere Führung in Koblenz und dessen Aufstellung in der Bundeswehr als eine wichtige Institution im demokratischen Rechtsstaat. Daher war das Zentrum idealer Gastgeber dieser Veranstaltung.
Zunächst leitete Oberstleutnant Michael Peter in die Thematik durch eine historische Darstellung der Entwicklung des Völkerstrafrechts, was letztlich ein Kriegsstrafrecht bedeutet, ein. Die Wurzeln gehen bis in das 18. Jahrhundert und früher zurück. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts und dann im 20. Jahrhundert wurden völkerrechtliche Vereinbarungen herbeigeführt, die zu einer schrittweisen Fassung einzelner Tatbestände führten. Die Nürnberger Prozesse von 1945-1947 stellten auf der einen Seite ein Novum und auf der anderen Seite eine Zäsur dar. Erstmals verständigten sich Staaten darauf, Handlungen von Verantwortlichen strafrechtlich zu betrachten und dann auch zu verurteilen. Nicht die Taten waren umstritten, sondern die Frage, wie im Einklang mit allgemeinen Strafrechtsgrundsätzen eine Verurteilung legitimiert werden kann. Seit den Nürnbergern Prozessen ist eine entsprechende und fundierte Entwicklung eingetreten, die letztendlich in der Schaffung des internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mündete.
Spannungen im Völkerstrafrecht
Regierungsdirektor Wolfgang Haager stellte die strafrechtlich relevanten Erörterungen in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Hierbei ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen militärisch notwendigen und gesellschaftlich allgemein anerkannten Regeln. Im militärischen spielt selbstverständlich der Begriff Gehorsam eine wichtige Rolle. Er verwies darauf, dass sich schon die Angeklagten der Nürnberger Prozesse darauf beriefen, dass sie weitestgehend nur auf Grund von Befehlen des Führers gehandelt hätten und wiesen so eine Eigenverantwortung von sich. Inzwischen hat die Rechtsordnung entsprechende Abstufungen gefunden, die nicht zu einer pauschalen Entlastung von Kriegsverbrechern führen kann.
Haager zog eine Linie von den Nürnberger Prozessen zu den im Jahre 2002 in Deutschland geschaffenen Völkerstrafgesetzbuches. Dies sei die Grundlage für die vor dem Oberlandesgericht Koblenz stattfindenden Strafverfahren wegen Taten in Kriegsgebieten im Ausland. Vielen sei nicht bewusst, dass diese Verfahren weltweit Beachtung finden und aus seiner Sicht der Satz gerechtfertigt sei, dass hier in Koblenz völkerstrafrechtliche Geschichte geschrieben werde.
In der anschließenden lebhaften Diskussion wurden verschiedene Aspekte der Vorträge beleuchtet. Der Vorsitzende der Juristischen Gesellschaft Mittelrhein e. V. Hans-Jörg Assenmacher, zeigte sich von der hohen Qualität der Veranstaltung beeindruckt und dankte allen Teilnehmenden für ihre Beiträge insbesondere den beiden Referenten. Er bedankte sich auch bei dem Hausherren, da das Zentrum Innere Führung für die Erörterung der Thematik der ideale Veranstaltungsort sei. Er betonte, dass die Veranstaltung den Anspruch der Juristischen Gesellschaft Mittelrhein e. V. unterstreiche, verschiedene Bereiche des Justizlebens in Koblenz in einen fachlichen Austausch einzubinden und die besondere Rolle der Justiz in Koblenz und der Region hervorzuheben.
