Bürger-Initiative-Zukunft Koblenz
Änderung des alten Prostitutionsgesetzes
Es wird zu einem Vortrags- und Gesprächsabend eingeladen
Koblenz. Nirgends ist die Prostitutionsgesetzgebung so liberal wie in Deutschland. Das Prostitutionsgesetz von 2002 wurde gemacht für Frauen, die selbstbestimmt der Sexarbeit nachgehen.
Die dem Gesetz zugrunde liegende Annahme entspricht jedoch nicht der Realität. Der überwiegende Teil der Frauen, die in der Prostitution tätig sind, tun dies- weder selbstbestimmt noch freiwillig. Daher hat das Gesetz sein Ziel, die Lage der Prostituierten zu verbessern, verfehlt.
Änderung des Prostitutions- gesetzes von 2002
Zum Thema „Gesetzesänderung zum verbesserten Schutz der Frauen“ laden die BIZ-Ratsfrauen Angela Keul-Göbel und Monika Hömberger zu einem Vortrags- und Gesprächsabend ein:
Am Montag, 11. November um 18 Uhr im Alten- und Pflegeheime Caritashaus „St. Elisabeth“, Koblenz-Arenberg, Pfarrer-Kraus-Straße 150.
Programm:
Begrüßung durch Monika Hömberger, stellvertretende Vorsitzende Förderverein SOLWODI Schutzhaus Koblenz e. V; Vorstellung SOLWODI, Historie und Projekte; Vortrag mit Angela Keul-Göbel über Ziele und Forderung zur Änderung des Prostitutionsgesetzes von 2002: 1. Keine Weisungsbefugnis für Zuhälter und Bordellbetreiber, 2. Prostitution erst ab dem 22. Lebensjahr, 3. Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen, 4. Meldepflicht, 5. Erlaubnispflicht, 6. Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel.
Im Anschluss: Diskussion und Unterschriftensammlung.
Herzlich willkommen sind alle, die am Thema interessiert sind. Eine Anmeldung zu dem Vortrag ist nicht erforderlich. Pressemitteilung
Bürger-Initiative-Zukunft Koblenz
