Café Rheinanlagen: Oberbürgermeister antwortet auf offenen Brief
Bereich ist Thema der nächsten Stadtratssitzung
Die Stadt Koblenz kann gegenüber dem derzeitigen Eigentümer keine Rückübertragungsansprüche geltend machen
Koblenz. Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig hat der „Bürgerinitiative zum Bebauungsplan 126“, das ist der Bebauungsplan für den Bereich des Café Rheinanlagen, auf ihren offenen Brief geantwortet.
Die Stadt Koblenz kann gegenüber dem derzeitigen Eigentümer keine Rückübertragungsansprüche geltend machen, um dann das Grundstück Personen aus der BI zu verkaufen. „Es bleibt Ihnen bzw. der Bürgerinitiative jedoch unbenommen, dem derzeitigen Eigentümer des Café Rheinanlagen ein Kaufangebot zu unterbreiten“, so der OB wörtlich.
In der kommenden Stadtratssitzung ist der Bereich ein Thema, denn es soll ein Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefällt werden. Für den Fall eines positiven Votums sichert der Oberbürgermeister der Bürgerinitiative zu, „dass sowohl die städtebaulichen Gesichtspunkte als auch die Funktion des Café Rheinanlagen für die Bevölkerung gewahrt bleiben“. Außerdem werde die Stadt bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, als auch im Falle der Erteilung einer Baugenehmigung geltendes Recht genau beachten.
In einem weiteren Schreiben hat der Oberbürgermeister den derzeitigen Eigentümer aufgefordert, den Café-Betrieb bis Mitte Februar wieder aufzunehmen.
Pressemitteilung der
Stadt Koblenz
