Politik | 21.08.2026, 14:38 Uhr

Verkehrsführung Lahnstein

Bürgerinitiative weist unzutreffende Darstellungen zum Bürgerbegehren zurück

Ostallee: LKW Gegenverkehr im Einbahn Dilemma
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Lahnstein. Im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“ (BI) wurde in einem kritischen Kommentar öffentlich die Frage aufgeworfen: „Ist Demokratie, wenn ich Recht bekomme?“. Die BI stellt klar: Kritik an ihrem Bürgerbegehren ist selbstverständlich zulässig. Nicht hinnehmbar ist jedoch, wenn der BI Aussagen zugeschrieben werden, die sie so nicht geäußert hat, oder wenn tatsächliche Vorgänge unzutreffend dargestellt werden.

Die BI nimmt deshalb zu mehreren Aussagen Stellung, die aus ihrer Sicht ein falsches Bild von der Position und dem Vorgehen der BI vermitteln.

Stadtratsbeschluss enthält keine Befristung bis 2029

Die Aussage, „Letztlich votierte eine Mehrheit dafür, zumindest bis 2029 die Verkehrsführung beizubehalten, weil man keine Alternative sieht“, ist falsch. Die BI hat diese Aussage nicht getroffen; sie findet sich weder in der Begründung des Bürgerbegehrens noch ihren maßgeblichen Veröffentlichungen.

Zutreffend ist vielmehr, dass der vom Bürgerbegehren angegriffene Stadtratsbeschluss vom 25.06.2026 keine zeitliche Befristung enthält.

„Belege bleiben weitgehend aus“

Die Behauptung, die BI warne seit Jahren vor Problemen bei Verkehrssicherheit, ÖPNV sowie Lärm- und Umweltbelastungen, während Belege hierfür weitgehend ausblieben, weist die BI zurück.

Die von ihr vorgetragenen Kritikpunkte wurden wiederholt mit konkreten Angaben, eigenen Erhebungen, dokumentierten Beobachtungen und entsprechendem Schriftverkehr unterlegt.

Dazu gehören unter anderem die erheblichen Umwege, die durch die geänderte Verkehrsführung entstehen. Betroffen sind nicht nur der private Autoverkehr, sondern auch der ÖPNV, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie Handwerksbetriebe. Die zusätzlichen Fahrstrecken führen zugleich zu zusätzlichen lokalen Belastungen durch Verkehr, Lärm und Emissionen.

Auch die Verkehrssituation in der Nord- und Ostallee wurde von der BI nicht lediglich pauschal als problematisch bezeichnet. Eigene Verkehrserhebungen der BI mit einem Messgerät der Firma Telraam ergaben dort tägliche Verkehrsmengen von mehr als 8.000 Fahrzeugen. Das Telraam-System wird auch von Kommunen und Mobilitätsfachleuten zur Erfassung lokaler Verkehrsdaten sowie für Verkehrs- und Stadtplanung eingesetzt.

Die BI hat damit keineswegs lediglich „von Chaos berichtet“, sondern konkrete Auswirkungen der bestehenden Verkehrsführung benannt und hierzu eigene Daten und Beobachtungen vorgelegt.

„Dem kaum vorhandenen Einzelhandel ... gehe es wegen der Ringlösung schlecht“

Auch diese Aussage hat die BI so nicht getroffen.

Richtig ist, dass die BI die Auswirkungen der Ringlösung auf die Erreichbarkeit des innerstädtischen Bereichs und damit auch auf den örtlichen Einzelhandel thematisiert hat. 59 Gewerbetreibende haben sich zudem in einem Schreiben an den Oberbürgermeister gegen die Ringlösung ausgesprochen. Einzelne Gewerbetreibende haben dabei ausdrücklich Sorgen über eine schlechtere Erreichbarkeit und mögliche Umsatzeinbußen geäußert.

„Undemokratisch“ und Politik „nach Lust und Laune“

Besonders deutlich widerspricht die BI der Darstellung, sie erwecke den Eindruck, Lahnsteins Kommunalpolitiker würden „undemokratisch den Bürgerwillen ignorieren“ und „Politik nach Lust und Laune“ machen.

Diese Formulierungen stammen nicht von der BI.

Die BI hat vielmehr kritisiert, dass der von Bürgern geäußerte Wunsch nach Beteiligung bei der verkehrsrechtlich und stadtentwicklungspolitisch bedeutsamen Grundsatzentscheidung keine Berücksichtigung gefunden hat.

Die BI stellt dabei ausdrücklich nicht das Recht des Stadtrates infrage, Entscheidungen zu treffen. Sie nutzt vielmehr ihrerseits ein gesetzlich vorgesehenes Instrument der direkten Demokratie, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, über eine Entscheidung von erheblicher Tragweite selbst abzustimmen.

Aus der Kritik an einer fehlenden Bürgerbeteiligung eine Behauptung über eine „undemokratische“ Haltung der Kommunalpolitiker oder über „Politik nach Lust und Laune“ zu machen, entspricht nicht der Position der BI.

„Weigerung zur Mitarbeit“

Eine Weigerung der BI, an Verbesserungsmaßnahmen mitzuarbeiten, gibt es ebenfalls nicht. Das vorgetragene Motto: „Geht es nicht nach meinem Willen, mache ich auch nicht mit“ hat die BI nie geäußert.

Richtig ist vielmehr: Die Bürger wurden bei der Grundsatzentscheidung über die Ringlösung nicht beteiligt, nun sollen sie aber bei einzelnen Verbesserungsmaßnahmen der bestehenden Verkehrsführung mitwirken, obwohl die bisherigen Verbesserungen innerhalb von fast zwei Jahren die entstandenen Verkehrsprobleme nicht haben beseitigen können.

Es genügt nicht, lediglich die Symptome zu beseitigen. Deshalb hat die BI eine sachgerechte Verkehrserprobung unter fachlicher Begleitung und anschließender Auswertung gefordert.

Bürgerbegehren bedeutet: Bürger entscheiden mit

Das Anliegen der BI mit dem Bürgerbegehren besteht weder darin, den Stadtrat zu diskreditieren noch den Kommunalpolitikern ihre Verantwortung abzusprechen.

Es geht um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für die Verkehrsführung in Lahnstein. Die BI möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger bei dieser Frage ebenfalls zu Wort kommen und mitentscheiden können.

Genau dafür sieht die Gemeindeordnung das Instrument des Bürgerbegehrens und des anschließenden Bürgerentscheids vor.

Die BI akzeptiert selbstverständlich, dass ein Bürgerentscheid auch anders ausgehen kann, als sie es sich wünscht.

Gerade darin liegt der demokratische Kern des Verfahrens: Nicht die BI entscheidet über die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses, nicht der Stadtrat allein und auch nicht die Kommentatoren der lokalen Presse – sondern am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Ob das Ergebnis dann dem eigenen Standpunkt entspricht, ist eine andere Frage. Genau das ist Demokratie!

Pressemitteilung BI

Ostallee: LKW Gegenverkehr im Einbahn Dilemma Foto: BI

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