Stellten die eingeleiteten Handlungen von Stadt und Polizei vor: vorne v.l. Polizeipräsident Wolfgang Fromm, Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig, Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein; stehend: Thomas Flöck, Stellv. Leiter Ordnungsamt. Foto: Stadt Koblenz

Am 14.11.2014

Politik

Koblenz erlässt neue Rechtsverordnung über das Verbot der Prostitution

Hofmann-Göttig: „Wir sind besorgt über die Umgebungskriminalität“

Koblenz. Die Stadt Koblenz wird eine neue Rechtsverordnung über das Verbot der Prostitution erlassen. Die Prostitution wird demnach nur noch in Teilen der Andernacher Straße und der August-Horch-Straße in der Zeit von 22.00 bis 04.00 Uhr zugelassen.

Im März 1980 wurde von der damaligen Bezirksregierung eine Rechtsverordnung zum Verbot der Prostitution im Stadtkreis Koblenz erlassen, die Ausnahmen in der Andernacher Straße und der August-Horch-Straße vorgesehen hat. Daneben gab es noch zwei Teilstücke der Otto-Schönhagen-Straße und der August-Horch-Straße in denen die Prostitutionsausübung geduldet wurde. Mittlerweile stehen im Bereich der Otto-Schönhagen-Straße etwa 30 Wohnwagen/Wohnmobile in denen Prostituierte ihre Dienste rund um die Uhr anbieten. Hinzu kommen die Prostituierten, die sich auf der Straße anbieten und zu den Freiern ins Auto steigen.

Die Beschwerden, etwa über fehlende Parkplätze oder Verunreinigungen, haben zugenommen. Ferner wird von Gewerbetreibenden berichtet, dass die eigenen Mitarbeiterinnen bei Verlassen des Arbeitsplatzes von Freiern angesprochen oder sogar belästigt/beleidigt werden. „Ich habe die Beschwerden aus der Bürgerschaft und aus der Geschäftswelt sehr ernst genommen und deshalb veranlasst zu prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen“, macht Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig deutlich. Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein ergänzt: „Ich stehe im engen Kontakt mit der Polizei, die uns dringlich geraten hat, hier tätig zu werden.“

Beobachtungen des Ordnungsamtes und der Polizei stützen die Wahrnehmungen der Grundstücksanlieger. „Wir sind besorgt über die Umgebungskriminalität, die wir in diesem Bereich zunehmend beobachten“ erklärt Polizeipräsident Wolfgang Fromm, „deshalb begrüßen wir die eingeleiteten Handlungen der Stadtspitze.“

Neben der Beschränkung auf die beiden genannten Straßenteilstücke und die Zeit der Prostitutionsausübung, wird die Prostitution in der Otto-Schönhagen-Straße und einem Teilbereich der August-Horch-Straße nicht mehr geduldet. Die Wohnwagen werden entfernt, jede Form der Prostitutionsausübung unterbunden. Daneben ist die Bürgermeisterin im Gespräch mit der Beratungsstelle für Prostituierte Roxanne, mit Solwodi und dem Frauenhaus.

Der zeitliche Ablauf zur Umsetzung und Nachkontrolle wird zu dem mit der Polizei abgestimmt.

Pressemitteilung der Stadt Koblenz

Stellten die eingeleiteten Handlungen von Stadt und Polizei vor: vorne v.l. Polizeipräsident Wolfgang Fromm, Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig, Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein; stehend: Thomas Flöck, Stellv. Leiter Ordnungsamt. Foto: Stadt Koblenz

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