Politik | 30.01.2014

CDU-Ortsverband Koblenz-Süd zum Bebauungsplan Nr. 126

Konkrete Voraussetzungen formuliert

„Café Rheinanlagen“: Nutzung für einen Hotelbetrieb wird nicht grundsätzlich abgelehnt

Koblenz. Der CDU-Ortsverband Koblenz Süd begleitet sehr aufmerksam die Bemühungen des Eigentümers des ehemaligen Restaurants „Café Rheinanlagen“, den bestehenden Bebauungsplan 126 zu ändern. Der Vorstand führte in der Vergangenheit und führt auch derzeit deshalb Gespräche mit Anwohnern und engagierten Bürgern. Außerdem konnten die aktuellen Pläne mit der CDU-Fraktion im Stadtrat diskutiert werden. Nach Angaben des Vorsitzenden, Rudolf Kalenberg, lehnt der CDU-Ortsverband heute eine Nutzung für einen Hotelbetrieb nicht grundsätzlich ab. Denn im Falle einer gemäß der bisherigen Planung heranrückenden Wohnnutzung könnte der Betrieb von Café-Restaurant und Biergarten in größerem Maße durch Lärmbeschwerden gefährdet werden. Und ein Restaurant-Café und eine großzügige Terrasse sind grundsätzlich geeignet, den Charakter des Platzes als gesellschaftlichen Mittelpunkt der Rheinanlagen – und des südlichen Koblenz - zu erhalten.Der Ortsverband formuliert aber konkrete Voraussetzungen für die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans 126:

„1. Der Hotelbau und die davor befindliche Sockelmauer müssen zur Promenade hin deutlich gestuft werden. Nur so können die im landespflegerischen Beitrag von 2008 beschriebenen Vorgaben zumindest teilweise berücksichtigt werden. 2. Bei dem Café-Restaurant muss der Charakter einer bloßen Hotelgastronomie vermieden werden. Dafür muss es einen selbstständigen Charakter haben und betrieblich vom Hotel unabhängig geführt werden können. Es muss von außen und innen so gestaltet, dass es von den Bürgern selbstverständlich besucht wird. 3. Das Café-Restaurant muss so geräumig sein, dass es auch tatsächlich für die Bürger, nicht nur für Hotelgäste zur Verfügung steht. 4. Eine an die Rheinpromenade heranrückende Bebauung darf nur als Hotel genutzt werden. Eine spätere Umnutzung zu Wohnzwecken muss immerwährend ausgeschlossen sein. 5. Die vertragliche Festlegung der immerwährenden Nutzung als Restaurant-Café steht für den Restaurant-Bereich nicht zur Disposition.“

Schwieriges Spannungsverhältnis

Der CDU-Ortsverband lässt sich dabei von der Frage leiten, was von dem zentralen Platz - entsprechend der Zweckbestimmung innerhalb der Parkanlage - nach einer Umgestaltung für die (gesamte!) Koblenzer Bürgerschaft bleibt: Er muss als der gesellschaftliche Mittelpunkt in der historischen Parkanlage und mit grundsätzlich offener Gestaltung bewahrt werden. Kalenberg beschreibt das schwierige Spannungsverhältnis: „Das vor Jahren mit der Veräußerung geschaffene private Eigentum an der Immobilie muss respektiert werden. Jeder private Eigentümer ist jedoch zum Respekt gegenüber der historischen und auch heute noch gegebenen Bedeutung des Platzes verpflichtet. Aus der überörtlichen Bedeutung des Platzes folgt zudem eine besondere Sorgfaltspflicht der Stadt Koblenz bei der Wahrnehmung der kommunalen Planungshoheit.Kalenberg betont hier: „Wenn die Stadt dem Investor eine bestimmte wirtschaftliche Nutzung der Immobilie ermöglicht, ist sie auch zur Gestaltung berechtigt und aufgerufen. Dieser Aufgabe müssen Rat und Verwaltung bei der Erarbeitung der Bebauungsplan-Änderung gerecht werden.“

Pressemitteilung des

CDU-Ortsverbandes Koblenz-Süd

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