Koblenzer Stadtverwaltung erlässt neue Rechtsverordnung, die ab 1. Januar gilt
Prostituierten-Wohnmobile gehören der Vergangenheit an
Koblenz. Die Damen des ältesten Gewerbes der Welt werden es ab Januar in Koblenz schwerer haben, denn Wohnmobile und Caravans, in denen sie arbeiteten, müssen dann verschwunden sein. Das sieht eine Rechtsverordnung der Stadt Koblenz vor, die ab 1. Januar gilt. Prostitution ist dann nur noch in Teilen der Andernacher Straße und der August-Horch-Straße zwischen 22 und 4 Uhr zugelassen - und zwar als Straßenstrich.
In der Otto-Schönhagen-Straße (hinter Bauhaus), wo derzeit mehr als 30 Prostituierten-Wohnmobile stehen und bis zu 50 Damen ihre Dienste nahezu rund um die Uhr anbieten, sind diese ab 2. Januar ebenso wie in einem kleinen Teil der August-Horch-Straße nicht mehr erlaubt.
Die Gründe für diese Rechtsverordnung erläuterten Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig, Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein, der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Thomas Flöck sowie Vertreter der Polizei mit Präsident Wolfgang Fromm bei einer Pressekonferenz. So hat es laut Hofmann-Göttig viele Beschwerden von Bürgern gegeben wegen fehlender Parkplätze und Verschmutzungen.
Zudem sollen Prostituierte sogar Familien mit Kindern angesprochen haben. Ferner beklagen Gewerbetreibende, dass Mitarbeiterinnen auf dem Weg nach Hause von Freiern angesprochen oder sogar belästigt und beleidigt werden.
„Ich habe die Beschwerden aus der Bürgerschaft und aus der Geschäftswelt sehr ernst genommen und deshalb prüfen lassen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen“, machte Oberbürgermeister Hofmann-Göttig deutlich. Bürgermeisterin Hammes-Rosenstein ergänzte: „Ich stehe im engen Kontakt mit der Polizei, die uns wegen der Umgebungskriminalität dringend geraten hat, hier tätig zu werden.“
Das Abstellen von Caravans und Wohnmobilen, in denen einem Gewerbe nachgegangen wird, bedeutet eine Sondernutzung der städtischen Straßen und Plätze und kann daher per Rechtsverordnung in der gesamten Stadt untersagt werden, was ab Januar so auch geschieht. Wer dagegen verstößt, dem drohen Platzverweise, Gewahrsamnahme und ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Wo aber sollen die Caravans und Wohnmobile denn hin? „Wir prüfen, ob es irgendwo ein privates, abgesperrtes, nicht einsehbares Gebiet gibt“, erklärte der Oberbürgermeister, fügte aber hinzu, dass die Stadt dort weder Toiletten bauen noch sich in irgendeiner Weise engagieren wird, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, sie betreibe oder fördere ein kommunales Bordell.
Die Stadt hat aber auch Mitleid mit den jungen Frauen, die oft zur Prostitution gezwungen werden und laut „Solwodi“ (Solidarity with women in distress - Solidarität mit Frauen in Not) schon nach zehn Jahren physisch und psychisch kaputt sind. Mit dieser und auch der Fachberatungsstelle „Roxanne“ (gehört zu pro familia) sowie dem Frauenhaus hat Hammes-Rosenstein gesprochen und wird bald Infoblätter und Flyer über die Hilfsmöglichkeiten und die neue Rechtsverordnung an die Prostituierten verteilen lassen. Kaum eine von ihnen spricht Deutsch. Die Frage, was sie ab Januar selbst und mit den Fahrzeugen machen, konnte keine der Frauen beantworten.
Jedoch kündigten Polizei und Ordnungsamt an, dass sie die Einhaltung der Rechtsverordnung streng kontrollieren werden, denn Prostitution ist in Koblenz ab Januar eben nur noch in der August-Horch- und in der Andernacher Straße nachts in Form von Straßenstrich erlaubt.
In der Otto-Schönhagen-Straße stehen derzeit über 30 Prostituierten-Wohnmobile. Fast 50 Damen warten rund um die Uhr auf Freier.
