Politik | 18.06.2014

Kindertagesbetreuung in Koblenz

Rechtsanspruch in Koblenz kann nach Umbau erfüllt werden

Nach Vollendung des ersten Lebensjahres können alle Kinder betreut werden

Koblenz. Das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales veröffentlicht den Kindertagesstätten-Bedarfsplan für die Stadt Koblenz - Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Koblenz soll nach Umsetzung aller beschlossenen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auch wohnortnah erfüllbar sein. Mit dem jährlich erscheinenden aktualisierten Kindertagesstätten-Bedarfsplan informiert das Jugendamt im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales regelmäßig und umfassend über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen und das Platzangebot in der Koblenzer Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig dokumentiert die Broschüre rückblickend die geleistete Arbeit der Vorjahre und gibt einen Ausblick auf die künftigen Herausforderungen für dieses immer bedeutsamer werdende kommunale Aufgabengebiet. Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan ist das Ergebnis der engen Zusammenarbeit von Stadtverwaltung - und hier insbesondere des Jugendamtes im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales - und von Trägern und Einrichtungen der Koblenzer Kindertagesstätten sowie des Koblenzer Stadtelternausschusses.

Der vorliegende Kita-Bedarfsplan macht deutlich, dass der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Koblenz nach Umsetzung aller beschlossenen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erfüllt werden kann. Dabei haben die Fachleute auch die mutmaßliche Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes für Familien mit ein- und zweijährigen Kindern berücksichtigt. „Die Fertigstellung der großen Bauvorhaben auf dem Oberwerth, im Rauental und in Güls in diesem Jahr wird es uns aller Voraussicht nach ermöglichen, Eltern den Rechtsanspruch in Koblenz auch wohnortnah zu sichern“, freut sich Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein. Die zweite erfreuliche Botschaft des Bedarfsplans lautet deshalb: Die größten Investitionen in das Projekt „Kindertagesbetreuung“ sind getätigt - für den Investiv-Haushalt der Stadt Koblenz eine spürbare finanzielle Entspannung. Insgesamt wird sich die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Investitionen in Höhe von rund 20 Millionen Euro belaufen, von denen die Stadt Koblenz ca. 12,1 Millionen Euro aufzubringen hat. Dafür konnten in den letzten vier Jahren bereits über 340 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zusätzlich geschaffen werden, weitere 150 werden bis zum Betreuungsjahr noch 2014/15 entstehen.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wird es für die Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung (AG TaB) künftig vermehrt auch darum gehen, die Qualität in der Kindertagesbetreuung in den Fokus zu nehmen. Wichtige Themen in diesem Zusammenhang sind veränderte Rahmenbedingungen und Bedürfnisse von Familien und Alleinerziehenden sowie die Bereiche Sprachförderung und Inklusion. „Durch die ausgezeichnete Zusammenarbeit aller Akteure der Koblenzer Kita-Landschaft hat die Kindertagesbetreuung in Koblenz sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ein hohes Niveau erreicht“, betont die Bürgermeisterin, die als Dezernentin für die Kita-Betreuung in Koblenz zuständig ist. „Meine ganz besondere Wertschätzung gehört daher den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung, die diesen Bedarfsplan innerhalb kürzester Frist vorbereitet und in die Beschlussgremien eingebracht haben. Diese Zusammenarbeit ist für mich Garant und Motivation zugleich, dass auch künftig in Koblenz alles dafür getan wird, dass sich Eltern und Kinder in unserer Stadt gut aufgehoben fühlen.“

Der aktuelle Kindertagesstätten-Bedarfsplan der Stadt Koblenz ist auch im Internet unter der Adresse www.koblenz.de/familie_soziales/sozialberichte.html abrufbar.

Pressemitteilung

Stadt Koblenz

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