Allgemeine Berichte | 14.05.2014

Dr. Michaela Schlich hielt einen Vortrag über den Sinn und Unsinn von Kinderlebensmitteln

„So wichtig wie ein kleines Steak?“

(V .r) Dr. Michaela Schlich gemeinsam mit BIZ-Ratsfrau Monika Hömberger. Privat

Koblenz. Auf Einladung der BIZ informierte Frau Dr. Michaela Schlich, Ernährungswissenschaftlerin an der Universität Koblenz, auf der Karthause über einen seit längerem zu beobachtenden Trend der Lebensmittelbranche, für die attraktive Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sogenannte Kinderlebensmittel anzubieten, die besondere gesundheitli­che Vorteile bieten sollen.

Aus lebensmittelrechtlicher Sicht ist der Begriff „Kinderlebensmittel“ nicht definiert oder geschützt. Vielmehr handelt es sich in der Regel um besonders süße oder fettreiche Lebensmittel wie zum Beispiel Frühstückszerealien, Säfte, Fruchtzubereitungen und Joghurts, die vor allem durch die Aufmachung der Verpackung, durch Fernsehwerbung und Internetauftritte der Hersteller mit Spielangeboten für die Zielgruppe attraktiv sind. Auch die Namensgebung der Produkte ist von entscheidender Bedeutung: So sei zum Beispiel der Name „Fruchtzwerge“ mit den zugehörigen Werbesprüchen eben viel attraktiver für die Zielgruppe als die lebensmittelrechtlich korrekte Verkehrsbezeichnung „Frischkäsezubereitung“. Seit 2006 greift die „Health Claims“-Verordnung der EU begrenzend ein. Dort findet sich eine Positivliste mit erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln. So darf ein Orangensafthersteller nicht damit werben, ein Glas decke den Tagesbedarf an Vitamin C, wenn er nicht gleichzeitig auf den hohen natürlichen Zuckergehalt des Saftes hinweist.

Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht stellte Schlich zudem fest, dass es „gesunde“ Lebensmittel per se nicht gebe, auch wenn Fernsehköche und Medienleute immer wieder davon sprächen. So könne zum Beispiel auch ein Apfel für den einen Menschen förderlich, für einen anderen mit der zugehörigen Unverträglichkeit hingegen von Nachteil sein. Gesundheit sei immer individuell definiert, sodass von gesunden oder ungesunden Lebensmitteln als solchen nicht gesprochen werden dürfe.

Geradezu gefährlich sei zudem, dass extreme Ernährungsformen wie zum Beispiel die vegane Ernährung in den Medien zunehmend positiv dargestellt würden. Vegane Ernährung sei für Kinder sogar gefährlich, weil massive Entwicklungsstörungen und Mangelerscheinungen vorprogrammiert sind, machte die Ernährungswissenschaftlerin auf Nachfrage von Dr. Michael Gross deutlich. Dabei sei gegen einen maßvollen Ovo-Lacto-Vegetarismus nichts einzuwenden. Vor allem aber sei eine wissenschaftlich fundierte Ernährungs- und Verbraucherbildung für alle Kinder von Vorteil. Dabei habe das Land Rhein­land-Pfalz bereits 2010 die entsprechende Richtlinie für Verbraucherbildung an den allgemeinbildenden Schulen des Landes erlassen. Zudem gebe es Richtlinien und Zertifikate der deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen.

Da die Stadt als Trägerin solcher Einrichtungen zunehmend gefordert sei, kündigten die anwesenden Stadträte der BIZ, Monika Hömberger und Dr. Michael Gross, an, dieses Thema aufzugreifen, um die aktuelle Situation der Gemeinschaftsverpflegung und den Bedarf an ernährungswissenschaftlich fundierter Fortbildung in städtischen Kitas und Schulen zu klären.

Pressemitteilung

BIZ-Fraktion im Stadtrat Koblenz

(V .r) Dr. Michaela Schlich gemeinsam mit BIZ-Ratsfrau Monika Hömberger. Foto: Privat

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