Allgemeine Berichte | 20.03.2020, 15:03 Uhr

Kleinstprojekte für ein gutes Leben im Dorf gesucht!

LAG Rhein-Eifel fördert über neues Regionalbudget Kleinstprojekte!

Geltende Fördersätze
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Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht erstmals die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten.

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:

- Wohnen und Leben

- Tourismus und Wirtschaft

- Natur und Landschaft.

Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:

Fördermittel-Budget: 220.00,00 Euro (unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)

Datum des Aufrufes: 18.03.2020

Stichtag für die Einreichung von

Projektsteck-briefen: 04.05.2020 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: voraussichtlich 01.07.2020

Frist für Projektabschluss

und Abrechnung: 01.10.2020

Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudget

Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe: Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau Kirchstr. 15-19; 53518 Adenau

Welche Ausgaben können gefördert werden?

- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)

- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern

- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)

- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen

- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen

- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien

- Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene

- Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung

- Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieurleistungen)

- Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)

- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung)

Welche Voraussetzungen gelten?

- Die Projekte müssen der Richtlinie entsprechen (vgl. www.leader-rhein-eifel.de)

- Die förderfähigen Ausgaben müssen mind. 2.000 EUR und dürfen max. 20.000 EUR betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

- Mit der LAG muss eine Zielvereinbarung geschlossen werden.

- Der Projektträger muss der LAG bis spätestens 01. Oktober 2020 seine gezahlten Rechnungen einreichen.

- Projektträger können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein.

- Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Rhein-Eifel Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter www.leader-rhein-eifel.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.

Welche Fördersätze gelten?

*siehe Bildgrafik

Ablauf des Auswahlverfahrens:

1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderanträge und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 04.05.2020).

2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.

3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium bei der Auswahlsitzung.

4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.

5. Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG Rhein-Eifel.

6. Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der LAG bis spätestens 01.10.2020.

Bitte beachten Sie,

• dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können

• noch bis zu vier Wochen vor Ende der Einreichungsfrist das Fördermittel-Budget geändert werden kann.

Bitte beachten Sie,

• dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können

noch bis zu vier Wochen vor Ende der Einreichungsfrist das Fördermittel-Budget geändert werden kann.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Mayen

Geltende Fördersätze

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