Allgemeine Berichte | 19.11.2015

ADFC Meckenheim

Barrierefreies Meckenheim

Bürger sind aufgerufen, problematische Verkehrswege zu melden

Barrierefreies Meckenheim

Meckenheim. Der ADFC fordert ein barrierefreies Meckenheim, um Radfahrern, Rollstuhlfahrern sowie Nutzern von Rollatoren und Kinderwagen den uneingeschränkten Gebrauch der für sie vorgesehenen Verkehrswege zu ermöglichen. Dazu sind unterschiedliche Forderungen zu beachten. Verkehrswege, die diese Forderungen nicht erfüllen, sollen in einem Kataster aufgelistet und schnellstmöglich so umgebaut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern risikofrei und den Vorschriften/Empfehlungen entsprechend genutzt werden können. Wann immer den Bürgern Gefahren- und Problemstellen auffallen, mögen sie diese unter Angabe des genauen Ortes, gegebenenfalls mit einem Foto, und der Zeit der Feststellung/Aufnahme an den ADFC melden. Folgende Anhaltspunkte sollten dabei berücksichtigt werden: Die Wege sollen so breit sein, dass Gegenverkehr möglich ist. Von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam benutzte Wege müssen mindestens 2,50 Meter breit sein. Die Wege sollen mit einer ebenen Oberfläche ohne Löcher, Baumwurzeln und Stufen versehen sein. Vorhandene Treppen (auch einzelne Stufen) sollen eine ortsnahe, sichere und in der Breite ausreichende Umfahrungsmöglichkeit vorweisen. Für den öffentlichen Zugang vorgesehene Gebäude (Behörden, Geschäfte) sollen über einen stufenfreien Zugang verfügen. An Einmündungen von Wegen soll ein ausreichender von Büschen, Mauern und Zäunen nicht behinderter Sichtbereich gewährleistet sein. Poller auf Radwegen müssen auffällig eingefärbt und nach beiden Seiten mit reflektierendem Material versehen sein. Bordsteine im Bereich von Querungen sollen so abgesenkt sein, dass sie mit den oben genannten Verkehrsmitteln leicht (ohne Hilfestellung) und ohne die Gefahr eines Unfalls oder eines Schadens zum Beispiel am Fahrrad, passiert werden können. Umlaufsperren auf kombinierten Rad-Fußwegen dürfen sich nicht überlappen und müssen je nach Wegbreite über unterschiedliche Einfahrbreiten verfügen. Die Sperren müssen einen Abstand von 1,5 Metern haben. Zwischen der Sperre und dem zu querenden Weg muss eine Aufstellflache von 3 Metern Länge vorhanden sein. Meldungen bitte an Dieter Ohm, Grünewaldweg 6, 53340 Meckenheim, dieter.ohm@adfc-meckenheim.de.Pressemitteilung des

ADFC Meckenheim

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