Staatssekretär Dr. Hendrik Schulte ließ sich in Heimerzheim informieren

Brücke über den Swistbach soll in Rekordtempo wiederhergestellt werden

Zum Jahresende soll die Landstraße 182 bei Heimerzheim wieder befahrbar sein - Schon jetzt werden die benötigten Betonfertigteile hergestellt

30.09.2021 - 08:22

Heimerzheim. In der Nacht zum 15. Juli wurde die Brücke über den Swistbach an der Landesstraße 182 bei Heimerzheim durch die Starkregenfluten unterspült und stürzte zwei Tage später komplett ein. Vor Kurzem begannen die Arbeiten für den Neubau des Swisttalbrücke, Ende des Jahres soll das Bauwerk fertig sein. Das versprach Diplom-Ingenieur Jörg Kranz, geschäftsführender Gesellschafter der mit dem Neubau beauftragten Heitkamp Unternehmensgruppe (Herne), Staatssekretär Dr. Hendrik Schulte vom nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium bei einem Baustellenbesuch.

In nur fünf Monaten solle die 25 Meter lange und 16 Meter breite Brücke fertiggestellt werden, was in „normalen Zeiten“ mindestens zweieinhalb Jahre dauern würde, freute sich Schulte. „Wir haben alle Möglichkeiten ausgereizt und an jedem Rad gedreht, um dies zu erreichen“, machte er auf das „Infrastrukturpaket II“ aufmerksam, das der Landtag beschlossen habe, um mehr Tempo bei Planung und Bau der beim Starkregenereignis beschädigten oder zerstörten Infrastrukturprojekte zu machen.


Kein Planbewertungsverfahren nötig


Aufgrund dieser Neuregelung bräuchten Ersatzneubauten kein Planfeststellungsverfahren mehr, wenn die Änderungen an den Straßen und Brücken rein konstruktive Anpassungen an aktuelle Regelwerke beträfen, die besonders die heutigen Sicherheit- und Verkehrsbedürfnisse berücksichtigten. Damit könne sehr viel Zeit bei der Planung und Umsetzung dringend benötigter Verkehrsinfrastruktur eingespart werden. In den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten werde dies schon jetzt angewandt - derzeit noch als Ausnahme, um schnell zu helfen. Künftig werde sie jedoch gesetzliche Regel, sagte Schulte.

Zudem könnten Baustellen schneller begonnen werden, weil vorbereitende Maßnahmen schon während des Planfeststellungsverfahrens erlaubt seien. Einzige Voraussetzung: die Maßnahme muss im Zweifelsfall zurückgebaut werden können. „Das heißt, es geht künftig mit dem Bau von Straßen und Brücken schon los, obwohl formal noch kein Baurecht vorliegt“, erläuterte der Staatssekretär. Nicht zuletzt habe das Land dafür gesorgt, dass Ersatzneubauten ohne weitere Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung errichtet werden könnten, selbst wenn Anpassungen an aktuelle Standards erforderlich seien. Bis zu einem Volumen von 5,3 Millionen Euro könnten Aufträge nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ohne Ausschreibungsverfahren direkt vergeben werden. Und die Brücke werde aller Voraussicht nach weniger als fünf Millionen Euro kosten, so die bisherigen Kostenschätzungen.


Mobilität schnellstmöglich wiederherstellen


Erfreut zeigte sich auch Straßen.NRW-Direktorin Dr. Petra Beckefeld: „Wir wollen die Mobilität der Menschen schnellstmöglich wiederherstellen. Das beschleunigte Genehmigungsverfahren ist uns dabei eine große Hilfe. Das Ergebnis dieses Zusammenspiels sehen wir auch am Fortschritt dieser Baumaßnahme.“ Wenn das Land die Infrastruktur nicht ans Laufen bringe, hätten es die Kommunen außerordentlich schwer, ihre Schäden zu beseitigen.

Wenn auch die Bauarbeiten an der Brücke selbst erst am 20. September begonnen hätten, werde von der Bevölkerung unbemerkt schon viel länger an dem Projekt gearbeitet, berichtete Schulte. Denn die benötigten Betonfertigteile für die Brücke würden bereits produziert, sodass sie nur noch eingehoben werden müssten, wenn die Widerlager aus kunststoffbewehrter Erde fertiggestellt seien. Und die Erfahrung habe gezeigt: „Wenn die Straße wieder in Ordnung ist, kommen auch die Menschen zurück.“ JOST

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