Allgemeine Berichte | 23.09.2014

Dem Eichgesetz verpflichtet

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler

Meckenheim. Damit die jährliche Gebührenabrechnung korrekt ist, muss der Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind die Stadtwerke der Stadt Meckenheim verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln. Danach verliert ein Wasserzähler mit Ablauf von sechs Jahren seine Eichgültigkeit und muss durch einen anderen geeichten Zähler ersetzt werden. Die Stadtwerke dürfen demzufolge nur Wasserzähler im Leitungsnetz verwenden, die den Anforderungen des Eichgesetzes entsprechen.

Den turnusmäßigen Austausch der Wasserzähler im Zeitraum vom 6. Oktober bis 14. November wird für die Stadtwerke Meckenheim die Firma Helbeck & Kusemann GmbH & Co. KG aus Remscheid durchzuführen. Ab 22. September wird die Firma die Meckenheimer Kunden über den Termin des Turnuswechsels benachrichtigen. Ein Austausch ist von Montag bis Samstag möglich. Ebenfalls können individuelle Termine mit der Firma vereinbart werden.

Der Grundstückseigentümer muss den Zutritt dem beauftragten Mitarbeiter zu den Räumlichkeiten gewähren und dafür Sorge tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Die beauftragten Mitarbeiter können sich durch einen Lichtbildausweis mit Dienstsiegel und Unterschrift der Stadtwerke der Stadt Meckenheim in Verbindung mit dem Personalausweis ausweisen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter nicht berechtigt sind, Zahlungen entgegenzunehmen.

Auskünfte zum Austausch der Wasserzähler erteilt bei den Stadtwerken Meckenheim Barbara Schäfer unter Tel. (0 22 25) 91 71 98 oder per E-Mail barbara.schaefer@meckenheim.de.

Pressemitteilung

der Stadt Meckenheim

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