Gemeinderatssitzung in Bell
Haushalt 2016 verabschiedet
Gemeinderat stimme einstimmig zu - Aufnahme eines Darlehens für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen
Bell. Nachdem der Gemeinderat Bell in seiner Sitzung am 22. Dezember 2015 der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 7.708,84 Euro zugestimmt hatte, beschloss er eine Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2015. Einstimmig folgte der Rat folgendem Beschlussvorschlag: „Der Gemeinderat beschließt eine Kreditaufnahme in der Höhe, wie es zur Vermeidung eines Fehlbetrags bei den Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig ist, jedoch höchstens bis zu dem in der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2015 festgesetzten Gesamtbetrag von 402.850 Euro. Der Auszahlungskurs soll 100 Prozent betragen, der Tilgungssatz vier Prozent, zuzüglich ersparter Zinsen. Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt Kreditangebote bei den im Sachverhalt genannten Banken einzuholen und dem Ortsbürgermeister zur Entscheidung vorzulegen. Der Ortsbürgermeister wird gem. § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung ermächtigt, das Darlehen bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, das die günstigsten Zinskonditionen bietet."
Haushaltsplan 2016
Anschließend stellte Ortsbürgermeister Bernd Merkler die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2016 vor: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen in Höhe von 1.905.620 Euro und mit Aufwendungen in Höhe von 2.434.450 Euro ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 528.830 Euro, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung 118.220 Euro), höhere Umlageaufwendungen für die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage sowie außerordentliche Aufwendungen für die Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Rothen Berg“ (anteilige Erschließungskosten für bereits veräußerte Gewerbegrundstücke) zurückzuführen ist. Die der Berechnung der Umlagen zugrunde liegende Steuerkraft hat sich gegenüber der endgültigen Festsetzung des Vorjahres um 100.313 Euro erhöht.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (0,72166 Prozent für das Jahr 2016) im Haushaltsplan veranschlagt. Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand von 8.617 Euro. Bei der Kreisumlage wird für die Umlagegrundlage „Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer“ für das Jahr 2016 ein Umlagesatz von 51,48 Prozent zugrunde gelegt. Die weiteren Umlagegrundlagen werden wie bisher mit einem Umlagesatz von 44,06 Prozent berechnet.
In der Haushaltssatzung 2016 ist die Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 360 Prozent auf den Nivellierungssatz von 365 Prozent vorgesehen. Um Zuwendungen für Maßnahmen auch zukünftig erhalten zu können, sind die vorhandenen Einnahmequellen auszuschöpfen. Die Einnahmequellen sind dann nicht ausgeschöpft, wenn die tatsächlichen Hebesätze der Realsteuern unterhalb der Sätze festgesetzt werden, die als Nivellierungssätze durch das Landesgesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs vom 8. Oktober 2013 bestimmt sind; dies ist für die Gewerbesteuer bei unter 365 Prozent der Fall.
Die Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass Anträge negativ zu bescheiden sind, soweit die Gemeinde ihre Einnahmequellen gem. § 94 GemO nicht ausschöpft. Die Ortsgemeinde Bell hat bei der Gewerbesteuer bisher einen Hebesatz von 360 Prozent festgesetzt. Es gilt nunmehr den Hebesatz anzupassen, um Bewilligungen von Fördermitteln nicht zu gefährden. Durch die Anhebung des Hebesatzes entstehen Mehrerträge von ca. 4.600 Euro. Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 2.895.320 Euro. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinszahlungen und dem Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 405.300 Euro.
Investitionen sind in Höhe von 700.200 Euro eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere die restlichen Baukosten für den Ausbau der Straße sowie der Straßenbeleuchtung „Gänsehalsstraße“, der Bedarf für die Anlegung von Urnengräbern, Kosten für Vermessung von Grundstücken sowie für die Erschließung der Straße im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“ sowie auch Kosten für Grunderwerb, Vermessung unter anderem, für Planungs- und Herstellungskosten der Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet „Am Friedhof“.
Investiver Fehlbetrag von 40.590 Euro
Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten mit insgesamt 659.610 Euro gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 40.590 Euro.
Der investive Fehlbetrag wird durch Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt. Die Tilgungsleistungen mit 48.680 Euro sowie das Defizit im Bereich der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 405.300 Euro werden durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 453.980 Euro ausgeglichen.
Die Ortsgemeinde Bell erhält im Haushaltsjahr 2016, wie in den Jahren zuvor, keine Schlüsselzuweisungen A.
Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen liegen die Steuerschätzungen vom November 2015 zugrunde.
Die Festsetzungen der Schlüsselzahlen der Jahre 2015 bis 2017 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2016 berücksichtigt.
Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 einstimmig zu und beschloss den Erlass der Haushaltssatzung 2016.
