Heiraten am Waldsee
Trauungen am Riedener Waldsee bald möglich
aus Mendig
Mendig. Am Riedener Waldsee darf bald geheiratet werden. Das beschloss der Rat der Verbandsgemeinde Mendig in seiner jüngsten Sitzung. Insbesondere der Platz am Ufer des Waldsees – unmittelbar neben der „Eifeler Seehütte“ – sei ein idealer Ort für die Einrichtung eines offiziellen Trauzimmers. Einen Alternativstandort kann bei schlechtem Wetter das „Alte Wohnzimmer“ in der „Eifeler Seehütte“ sein.
„Immer mehr Brautpaare wünschen sich einen besonderen Ort für eine würdevolle Eheschließung. Für den großen Augenblick, in dem sie sich das Ja-Wort geben wollen, suchen sie stimmungsvolle Orte. Das Angebot ‚Trauungen am Waldsee‘ könnte ein solches sein und würde auch das touristische Profil des Waldsees stärken“, so Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig, Zunächst mussten Waldsee und „Seehütte“ allerdings als offizieller Trauorte gewidmet werden, was in der jüngsten Sitzung des VG-Rates einstimmig geschah. Das muss noch der Standesamt-Aufsicht gemeldet werden. Eine Kennzeichnung der jeweiligen „Trauzimmer“ der Verbandsgemeinde Mendig ist darüber hinaus durch eine Beschilderung erforderlich. Zudem wurde Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig, ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit der „Eifeler Seehütte“ abzuschließen. Jedem Brautpaar muss es ermöglicht werden das „Alte Wohnzimmer“ für eine Trauung zu nutzen, egal, ob es anschließend in der dort feiert oder nicht.
Und was kostet eine Trauung am Waldsee?
Für die Trauung am Seeufer ist eine Gebühr an Werktagen, innerhalb der Dienstzeit, in Höhe von 300 Euro an das Standesamt zu entrichten; an Samstagen beträgt die Gebühr 370 Euro. Von dieser Gebühr werden dann 200 Euro an den Fremdenverkehrszweckverband „Riedener Mühlen“ als Miete von der Verbandsgemeinde Mendig abgeführt.
Für Trauungen im „alten Wohnzimmer“ ist eine Gebühr an Werktagen, innerhalb der Dienstzeit, in Höhe von 200 Euro an das Standesamt zu entrichten; an Samstagen beträgt die Gebühr 250 Euro. Diese Gebühr verbleibt vollständig beim Standesamt. Zusätzlich zur Gebühr an das Standesamt ist noch ein privatrechtlicher Mietvertrag zwischen dem Brautpaar und der „Eifeler Seehütte“ zu schließen. Jedem Paar muss es aber ermöglicht werden das „Alte Wohnzimmer“ für eine Trauung zu nutzen, egal, ob es anschließend in der dort feiert oder nicht.