Mendiger Stadtrat tagte
Widersprüche wurden einstimmig zurückgezogen
Rat erteilt Auftrag zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark an der A 61/B 262“
Mendig. In dem Rechtsstreit Stadt Mendig gegen das Land Rheinland-Pfalz hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Beschluss vom 19. November 2012 den Antrag der Stadt Mendig auf Berufung zurückgewiesen.
In der 33. Sitzung des Mendiger Stadtrats am Mittwoch vergangener Woche wurden die derzeit noch anhängigen Widersprüche einstimmig zurückgezogen, da diese aufgrund des Urteils ihre Bedeutung verloren haben. In der Konsequenz bedeutet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz bestandskräftig geworden ist und dass die Stadt Mendig den Bebauungsplan „Gewerbepark an der A 61/B 262“ an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anpassen muss.
Durch das Ergebnis des Gerichtsverfahrens befindet die Stadt sich rechtlich gesehen wieder auf dem Stand der Beschlusslage vom 26. August 2010. Demnach existieren ein Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der Unzulässigkeit von innenstadtrelevanten Sortimenten im Bereich des Gewerbegebietes an der A 61/B 262 sowie eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung. Die konkrete Festlegung der innenstadtrelevanten Sortimente kann erst nach einer entsprechenden gutachterlichen Untersuchung erfolgen. Im Rahmen eines Besprechungstermins am 14. Januar hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) mitgeteilt, dass sich der Untersuchungsumfang ausschließlich auf die vorhandenen Sortimente und die geplanten Sortimente in der Innenstadt von Mendig erstrecken soll. Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat die Auftragsvergabe zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark an der A61/B 262“ an das Planungsbüro Sprengnetter und Partner, Brohl-Lützing. Die Vergütung soll nach Zeitaufwand auf Stundenbasis abgerechnet werden. Das Planungsbüro Sprengnetter und Partner hat sämtliche Bauleitplanungen für die Stadt Mendig in dem genannten Bereich erarbeitet, ist mit den Konflikten vertraut und verfügt somit über alle relevanten Kenntnisse in diesem Bereich. Nicht zuletzt hat das Büro Sprengnetter Erfahrung mit entsprechenden Fachgutachten für den Einzelhandel und der rechtssicheren Umsetzung der Ergebnisse. Des Weiteren erfolgte laut einstimmigem Beschluss die Auftragsvergabe zur Erstellung einer Verträglichkeitsanalyse zur Erarbeitung einer Sortimentenliste im Zuge der Bebauungsplanänderung an die Firma CIMA, Köln, zum Angebotspreis von 3.631 Euro. Zur Erstellung der Sortimentenliste ist es erforderlich, dass ein fiktiver zentraler Versorgungsbereich festgelegt wird, eine Bestandserhebung in diesem Bereich erfolgt und die Entwicklungsziele in diesem zentralen Versorgungsbereich seitens der Stadt Mendig dargelegt werden. Wegen der gesetzlichen Frequenzumstellung stand außerdem die Neuanschaffung von Headsets für die Laacher See-Halle auf der Tagesordnung. Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass die Lieferung durch die Firma MBM Mendig zum Preis von 27.352,15 Euro erfolgen soll.
Bezüglich der Auftragsvergaben für die Erweiterung des Kindergartens „Zauberwald“ wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, die folgenden Firmen mit der Ausführung der ausgeschriebenen Gewerke zu beauftragen: Dachdeckerarbeiten: Firma Hofmann, St. Johann (28.128,23 Euro); Lieferung und Montage von Fenstern und Türen: Firma Rieger, Kaisersesch (29.636,95 Euro); Estricharbeiten: Firma Hasanovic, Ettringen (3.345,16 Euro); Fliesenarbeiten: Firma Rausch, Rieden (6.733,15 Euro); Innenputzarbeiten und Wärmedämmverbundsystem Fassade: Firma Müller und Montada, Volkesfeld (26.720,89 Euro). Ferner wurden Schreinerarbeiten in Höhe von 11.804,80 Euro vergeben.
Zum Abschluss der Sitzung beschloss der Rat einstimmig folgende Auftragsvergaben für den Neubau des Kindergartens St. Nikolaus: Malerarbeiten: Firma Meyer Meyer, Andernach (51.972,66 Euro); mobile Trennwand: Firma Multiwal, Großrudestedt (11.221,70 Euro). SF
