Blaulicht | 16.03.2026

Polizei warnt vor ungültigen Kennzeichen

13.03. - 15.03.: Zwei Frauen bei E-Scooter-Unfällen im Rhein-Sieg-Kreis verletzt

Symbolbild.

Lohmar/Siegburg. Am Wochenende vom 13. bis 15. März ereigneten sich in Lohmar und Siegburg zwei Verkehrsunfälle, bei denen E-Scooterfahrerinnen verletzt wurden. Der erste Vorfall ereignete sich am Freitagmorgen in Lohmar. Eine 16-jährige Fahrerin war auf dem Geh- und Radweg entlang der Bundesstraße 507 unterwegs, als sie die Einmündung zur Straße „Am Hollenberg“ überqueren wollte.

Gleichzeitig bog eine 30-jährige Autofahrerin mit ihrem Opel von der Straße „Am Hollenberg“ auf die B 507 ab. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem die Jugendliche stürzte und leicht verletzt wurde. Nach der Erstversorgung wurde sie ins Krankenhaus gebracht.

An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von mehreren hundert Euro. Die Autofahrerin erklärte, die E-Scooterfahrerin übersehen zu haben.

Die Polizei stellte fest, dass der E-Scooter der 16-Jährigen ein altes grünes Versicherungskennzeichen trug, was auf einen fehlenden aktuellen Versicherungsschutz hinwies. Gegen die Autofahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, während die Jugendliche wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt wurde.

Am Sonntagabend kam es in Siegburg zu einem weiteren Unfall. Eine 21-jährige Frau stürzte aus ungeklärter Ursache mit ihrem E-Scooter auf der Neuen Poststraße und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Auch sie wurde nach der Erstversorgung ins Krankenhaus gebracht.

Alkohol- oder Drogenkonsum konnte nicht festgestellt werden. Die Ermittlungen zur Unfallursache laufen noch. Es stellte sich heraus, dass auch dieser E-Scooter keinen gültigen Versicherungsschutz hatte, was zu einem Strafverfahren gegen die Fahrerin führte.

Die Polizei betont, dass seit dem 1. März 2026 die alten grünen Versicherungskennzeichen ungültig sind und durch schwarze ersetzt wurden. Ein Verstoß dagegen wird strafrechtlich verfolgt und kann zivilrechtliche Folgen haben. Dies gilt auch für die Nichteinhaltung der Altersgrenzen bei Leih-Scootern.

BA

Symbolbild. Foto: Racle Fotodesign - stock.adobe.com

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