Ein gerichtlicher Beschluss verbietet der Frau Alkohol- und Drogenkonsum
17.09.: Alkoholkonsum trotz Führungsaufsicht: Bundespolizei trifft auf Frau mit 2,02 Promille
Koblenz. Am Donnerstagmorgen, dem 17. September 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Hauptbahnhof eine 47-jährige Deutsche, die alkoholisiert war. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Führungsaufsicht des Landgerichts Koblenz besteht. Diese Aufsicht geht auf Verurteilungen aus den Jahren 2017 und 2018 zurück, bei denen die Frau wegen Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat verurteilt worden war. Der Beschluss des Gerichts verbietet ihr den Konsum von Alkohol oder Drogen. Ein Atemalkoholtest, der um 6:45 Uhr durchgeführt wurde, ergab einen Wert von 2,02 Promille.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, die die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verstoßes gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht umfassten, wurde die Frau an ihre Wohnanschrift entlassen. Die Frau ist bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten, was ihre Situation zusätzlich belastet.
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Symbolbild. Foto: Tobias Arhelger - stock.adobe.com