Ein Verkehrsunfall einer nahestehenden Angehörigen wurde vorgetäuscht
18.09.: Seniorin durch Schockanruf betrogen

Bonn. Die Bonner Kriminalpolizei ermittelt aktuell zu einem Vorfall von Telefonbetrug, der am vergangenen Donnerstag, dem 18. September 2025, durch einen sogenannten "Schockanruf" begangen wurde. Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang um Hinweise von Zeugen.
Nach bisherigem Ermittlungsstand kontaktierte eine bislang unbekannte Anruferin am Donnerstagmittag eine Seniorin aus dem Bereich Alfter. Die Betrügerin gab vor, dass eine nahestehende Angehörige der Seniorin einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine Person ums Leben gekommen sei. Um die Angelegenheit zu klären, forderte die Anruferin nachdrücklich eine Geldzahlung für eine Kaution, die beim Amtsgericht hinterlegt werden sollte.
Unter dem Druck des Schockanrufs und durch die geschickte Gesprächsführung der Betrügerin wurde die Seniorin dazu gedrängt, an der Einmündung Heinrich-Böll-Ring/Ennemoser Straße in Bonn einer bereitstehenden Abholerin die geforderte Bargeldsumme zu übergeben. Das Geld wurde zwischen 13:00 Uhr und 13:30 Uhr von einer noch unbekannten Täterin entgegengenommen. Die Frau wird wie folgt beschrieben: etwa 24 Jahre alt, 152 cm groß, mit braunen Haaren und akzentfreiem Deutsch. Sie trug ein helles Oberteil mit der Aufschrift "Amtsgericht" und eine helle Hose.
Das Kriminalkommissariat 24 hat die weiteren Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, die am Donnerstagmittag im Bereich der Einmündung Ennemoser Straße/Heinrich-Böll-Ring in Bonn verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per Mail an KK24.Bonn@polizei.nrw.de mit den Ermittlern in Verbindung zu setzen.
Die Bonner Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche und gibt folgende Hinweise: Betrüger geben sich häufig als Polizisten oder andere Amtspersonen aus und berichten bei "Schockanrufen" von Verkehrsunfällen, die angeblich von nahestehenden Personen des Angerufenen verschuldet wurden. Es wird empfohlen, bei solchen Anrufen misstrauisch zu sein und den vermeintlichen Verwandten unter einer bekannten Nummer zurückzurufen, um sich über die tatsächliche Situation zu vergewissern. Am Telefon sollten keine Angaben zu familiären oder finanziellen Verhältnissen gemacht werden. Die Polizei fragt am Telefon nicht nach Bargeld oder Wertgegenständen, auch nicht im Rahmen von dringenden Ermittlungen. Geld oder Wertgegenstände sollten niemals an Unbekannte ausgehändigt werden. Es wird geraten, das Telefonat sofort zu beenden und die Polizei über die Notrufnummer 110 zu informieren, indem der Anruf selbst getätigt wird. Angehörige oder Bekannte sollten ebenfalls in Kenntnis gesetzt werden.
BA