Blaulicht | 21.07.2025

Ein seltener, aber ärgerlicher Fall für alle Beteiligten.

19.07.: Tödlicher Unfall bei Blankenheim: Gaffer hatte über 2 Promille

Symbolbild. Foto: Polizei NRW / Jochen Tack

Blankenheim. Am Samstag, dem 19. Juli, kam es auf der Bundesstraße 258 bei Blankenheim zu einem tödlichen Verkehrsunfall, der umfangreiche Absperrmaßnahmen erforderlich machte. Gegen 17:50 Uhr näherte sich ein 47-jähriger Pkw-Fahrer aus Blankenheim der Unfallstelle. Er fuhr über einen landwirtschaftlichen Weg aus Richtung Blankenheim-Uedelhoven kommend und beabsichtigte, nach rechts in Richtung der gesperrten Unfallörtlichkeit abzubiegen.

Dort traf er auf Polizeibeamte, die ihn über das bestehende Fahrverbot informierten. Auf Nachfrage gab der Mann an, sein mitfahrendes Kleinkind habe das Blaulicht gesehen und wolle sich die Unfallstelle ansehen. Trotz wiederholter Hinweise der Polizei, dass ein Betreten oder Anfahren der gesperrten Unfallstelle nicht gestattet sei, zeigte sich der Mann uneinsichtig und fragte mehrfach nach einer Möglichkeit, die Örtlichkeit aufzusuchen.

Während des Gesprächs stellten die Einsatzkräfte deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,2 Promille. Daraufhin wurde dem Mann im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Führerschein sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Einsatz- und Unfallstellen keine Orte zur Besichtigung sind. Neugieriges Verhalten, sogenanntes „Gaffen“, kann nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern auch die Arbeit von Rettungs- und Einsatzkräften erheblich behindern. Der Schutz von Beteiligten und Helfenden beginnt mit dem respektvollen Verhalten gegenüber den Einsatzkräften. BA

Symbolbild. Foto: Polizei NRW / Jochen Tack

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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