Blaulicht | 14.03.2023

Vor den Augen eines Polizeibeamten hatte der Mercedes-Fahrer die wartenden Autos überholt

22-jähriger Ampel-Sünder ist als Verkehrs-Rowdy bekannt

Symbolbild. Foto: Pixabay

Sankt Augustin. Ein Polizeibeamter der Wache Sankt Augustin war am Montagabend, 13. März, auf dem Weg zum Nachtdienst. Er fuhr mit seinem privaten PKW gegen 20.45 Uhr auf der Bonner Straße von der Autobahn kommend in Fahrtrichtung Südstraße. An der Kreuzung zur Lindenstraße musste er an der Rotlicht zeigenden Ampel anhalten. Vor und hinter ihm standen weitere wartende Autofahrer, auf den Gehwegen waren Passanten unterwegs. Während die Ampel weiter Rotlicht zeigte, überholte eine weiße Mercedeslimousine die wartende Fahrzeugschlange mit hoher Geschwindigkeit und überquerte den Kreuzungsbereich Bonner Straße/Lindenstraße. Zu einer konkreten Gefährdung von Fußgängern oder Fahrzeugführern kam es glücklicherweise nicht. Auch das Rotlicht der nächsten Ampelanlage an der Südstraße missachtete der 22-jährige Fahrer aus Bonn und bog von der Bonner Straße nach rechts in die Südstraße ab. Aufgrund der geschlossenen Schranke der Linie 66 wurde die Fahrt des jungen Mannes für einen kurzen Augenblick gestoppt.

Anschließend setzte der 22-Jährige seine Fahrt fort und konnte auf dem Parkplatz eines Supermarktes von hinzugerufene uniformierte Polizisten kontrolliert werden. Er wollte gegenüber den Beamten keine Angaben zu seinem Fahrverhalten machen, räumte jedoch ein, bereits in der Vergangenheit wegen diverser Verkehrsverstöße, die u.a. zu einer Verlängerung seiner Führerscheinprobezeit geführt hatten, aufgefallen zu sein.

Gegen den jungen Mann wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung durch grobes und rücksichtsloses Fahren an Kreuzungen und Einmündungen vorgelegt. Darüber hinaus bekam die Straßenverkehrsbehörde eine Benachrichtigung nach dem Straßenverkehrsgesetz, dass der Verdacht einer nicht vorübergehenden Beeinträchtigung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei dem Bonner vorliegt.

Pressemitteilung Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

Symbolbild. Foto: Pixabay

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  • Ingo Materne: Der Artikel überzieht aus meiner Sicht deutlich. Ja: Lärm, Schattenwurf und konkrete Abstände müssen im Genehmigungsverfahren sauber geprüft werden. Aber aus der aktuellen Studienlage lässt sich keine...
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