Ein grüne Bändchen am Arm soll signalisieren, dass die Kunden geimpft und/oder genesen sind. Das soll die Einlasskontrollen in Geschäften vereinfachen
Einzelhandel: „Bändchenregel“ in Rheinbach eingeführt
Rheinbach. Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handelsangebote dürfen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen und besucht werden. Der Nachweis der sogenannten 2G-Regelung ist durch die für die jeweiligen Einrichtungen und Angebote Verantwortlichen oder von ihnen beauftragte Personen zu kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen.
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