Blaulicht | 31.10.2025

31.10.: Bonn: Waffen- und Messerverbotszone im Umfeld des Hauptbahnhofes

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Bonn. Ab Samstag, den 01.11.2025 startet die Bonner Polizei die zielgerichteten Kontrollen in der Waffen- und Messerverbotszone. Wie bereits berichtet wurde im Juli der durch die Polizei Bonn für einen Teilbereich der Bonner Innenstadt beantragten Waffen- und Messerverbotszone zugestimmt. Mit der erfolgten Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW trat die Zone rechtlich in Kraft.

In den vergangenen Wochen kümmerte sich die Bonner Polizei in enger Abstimmung mit der Stadt Bonn und den örtlichen Verkehrsbetrieben um die Beschilderung der Zone.

Während dieser Zeit informierten Fußstreifen des Bezirksdienstes und der Gemeinsamen Anlaufstelle Bonner Innenstadt (GABI) die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Gewerbetreibenden mit Flyern über die Einrichtung der Zone in ihrem direkten Umfeld und über die für sie geltenden Ausnahmen.

„Es ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucherinnen und Besucher der Stadt Bonn über Einrichtung, rechtliche Bestimmungen und Geltungszeiträume der Waffen- und Messerverbotszone informiert sind und ihr Verhalten darauf ausrichten können. Diese Voraussetzungen haben wir jetzt durch die Beschilderung abschließend geschaffen,“ erläuterte der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz, Leitender Polizeidirektor Frank Stötzel.

In den vergangenen Wochen wurden 37 Hinweisschilder angebracht. Mehrere Bodenmarkierungen im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs werden noch folgen, ebenso wie Werbetafeln, die in Kooperation mit einer Agentur für Außenwerbung gezeigt werden.

Mit Unterstützung durch die örtlichen Verkehrsbetriebe macht die Bonner Polizei außerdem zu den relevanten Zeiten mit Durchsagen in Bussen und Bahnen auf die Waffen- und Messerverbotszone aufmerksam.

„Mit der Waffen- und Messerverbotszone haben wir einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit in der Bonner Innenstadt geschaffen. Ab sofort kontrollieren wir dort zu den relevanten Zeiten zielgerichtet und anlassunabhängig,“ kündigte Polizeipräsident Frank Hoever an. „Ziel unserer Kontrollen ist es, Messer und gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen. Diese haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen!“

Die Bonner Polizei informiert mit einer speziellen Internet-Themenseite unter https://bonn.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-bonn sowie über ihre Social-Media-Kanäle zu den neuen Bestimmungen.

Hier die wichtigsten Informationen:

Die Waffen- und Messerverbotszone ermöglicht es der Polizei über die bestehenden Befugnisse hinaus, verdachtsunabhängige Kontrollen hinsichtlich des Mitführens von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen durchzuführen.

Innerhalb der definierten Zone ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen - darunter auch bestimmte Messer, Reizgas oder Schlagwerkzeuge - grundsätzlich verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen in Waffenverbotszonen gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen des Waffengesetzes. Waffenrechtliche Erlaubnisse zum Führen von Waffen bleiben von dieser Regelung unberührt.

Geltungsbereich

Die Waffen- und Messerverbotszone umfasst zentrale Bereiche der Bonner Innenstadt. Die Zone erstreckt sich von der Thomas-Mann-Straße entlang des Bonner Hauptbahnhofs, bis zum ZOB und dem Kaiserplatz. Außerdem ist auch der Großteil des Hofgartens Teil der Verbotszone. Die Poststraße gehört bis zum Münsterplatz, die Wesselstraße bis zum Martinsplatz dazu. Eine genaue Übersicht mit Kartenmaterial finden Sie auf unserer Homepage unter https://bonn.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-bonn

Geltungszeitraum

Die Waffen- und Messerverbotszone gilt von freitags, 12:00 Uhr bis montags 03:00 Uhr sowie vor einem Feiertag, von 12:00 Uhr bis zum Folgetag des Feiertags, 03:00 Uhr. BA

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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