Steinebach

Abbiegevorgang falsch gedeutet: 5.500 Euro Sachschaden

Abbiegevorgang falsch gedeutet: 5.500 Euro Sachschaden

Steinebach. Am 03. Februar ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Sachschaden, circa um 08:00 Uhr - auf der K 116, Steinebach.  Ein 22-Jähriger und ein 53-jähriger Pkw-Fahrer befuhren die K 116 aus Richtung Steinebach kommend in Fahrtrichtung Elkenroth. Als der 22-Jährige nach links in einen Feldweg abbiegen wollte und seine Fahrt verlangsamte, deutete der 53-Jährige dieses Verhalten falsch und überholte den Vorausfahrenden beim Abbiegevorgang. Dabei kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wobei ein Sachschaden in Höhe von 5.500.- EUR entstand.

Eine Pressemitteilung der Polizei Betzdorf.