Zaunbau soll Westerwaldkreis vor Tierseuche schützen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter aus
Kreis Westerwald. Im Juni 2025 verzeichnete der Landkreis Olpe den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen. Seitdem hat sich die Tierseuche dort weiter ausgebreitet und inzwischen wurden bereits 637 Fälle nachgewiesen (Stand: 11.05.2026). Betroffen ist auch der Kreis Siegen-Wittgenstein, der an den Westerwaldkreis angrenzt, und der nächstgelegene Fall ist nur rund 22 Kilometer von der Grenze des Westerwaldkreises entfernt aufgetreten.
Um ein Übergreifen der ASP auf den Westerwaldkreis zu verhindern, beabsichtigt das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) zusammen mit dem Westerwaldkreis in Kürze einen Schutzzaun zu errichten. Dieser soll entlang der Landesgrenze in den Ortsgemeinden Stein-Neukirch und Liebenscheid vom Lager Stegskopf bis zum Dreiländereck verlaufen. Die Vorbereitungen dazu sind in vollem Gange, die Kosten übernimmt das MKUEM.
Dabei wird darauf geachtet, die Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten: Geplante Durchlässe erlauben weiterhin die Nutzung von Wander- und Radwegen. Auch für die Querungen der L 296 und der B 54 werden praktikable Lösungen geschaffen. Der Schutzzaun soll im Kreis Altenkirchen entlang der Landesgrenze fortgeführt werden. „Uns ist bewusst, dass der Zaunbau Einschränkungen mit sich bringt. Gleichzeitig ist diese Maßnahme unerlässlich, um Haus- und Wildschweine in unserer Region vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen“, erklärt das Veterinäramt des Westerwaldkreises und bittet die Bevölkerung um Verständnis. Für Menschen und andere Tierarten ist die ASP ungefährlich, für Schweine verläuft eine Infektion jedoch in der Regel tödlich. Ein Impfstoff steht bislang nicht zur Verfügung.
Bei der ASP handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche mit höchster Bekämpfungspriorität. Übertragen wird das Virus auf die Schweine durch direkten Kontakt mit infizierten Schweinen, durch die Aufnahme von erregerhaltigem (rohen) Schweinefleisch/-erzeugnissen oder durch indirekte Übertragung, also beispielsweise Kontakt mit kontaminierten Ausrüstungsgegenständen, Futtermittel oder Einstreu.
Um ein mögliches Auftreten der ASP bei Wildschweinen frühzeitig zu erkennen, müssen seit März 2026 in den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod und Westerburg alle erlegten Wildschweine auf die Tierseuche untersucht werden. Zusätzlich müssen alle tot aufgefundenen sowie krank oder verhaltensauffällig erlegten Wildschweine im Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz auf ASP begutachtet werden. Im Rahmen dieses Intensivmonitorings wurden bislang 227 Wildschweine untersucht – alle Ergebnisse waren negativ.
Entdecken Bürger ein totes Wildschwein, sollten sie die Veterinärverwaltung unter veterinaeramt@westerwaldkreis.de informieren. Die nähere Umgebung des Fundortes sollte gemieden und der Tierkörper nicht angefasst werden. Weitere Informationen zur ASP gibt es unter www.westerwaldkreis.de.
Pressemitteilung Kreis Westerwald
Symbolbild Foto: pixabay.com
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