Blaulicht | 16.03.2023

Den jungen Fahrzeugführer erwarten nun mehrere Anzeigen

Ahrtal: Verfolgungsjagd von Bad Neuenahr bis Marienthal

Symbolbild. Foto: Jochen Tack / Polizei NRW

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Durch eine Zivilstreife der Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler sollte ein junger Fahrzeugführer aus dem Kreis Paderborn, nach vorangegangener Verkehrsordnungswidrigkeit, einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Im Rahmen der Nachfahrt sollte das Fahrzeug hierfür in der Landgrafenstraße angehalten werden. Hierzu wurde sowohl das Blaulicht, als auch das Martinshorn verwendet. Statt anzuhalten, beschleunigt der Fahrzeugführer das Fahrzeug über die Landgrafenstraße, Kreuzstraße bis auf die B266 in Fahrtrichtung Ahrweiler.

Auf der B266 in Fahrtrichtung A573 überholt der Beschuldigte im einspurigen Baustellenbereich einen vorausfahrenden PKW (BMW1er) rechts auf dem Standstreifen, sodass der PKW, der den Sonder- und Wegerechten nach rechts Platz machen wollte, fast linksseitig gegen die Leitplanke gestoßen wäre. Hierbei ist es einzig und allein dem Fahrgeschick des bislang unbekannten Fahrzeugführers des BMW zu verdanken, dass es nicht zum Zusammenstoß gekommen ist.

Auf der B267 Höhe Walporzheim überfährt der Beschuldigte die rotgeschaltete Lichtzeichenanlage. Nach Hinzuziehung weiterer Kräfte konnte das Fahrzeug auf Höhe des Restaurants „Zum Sänger“ zwischen Walporzheim und Marienthal angehalten werden. Der Fahrer und seine Beifahrerin wurden für die weiteren Maßnahmen zur Dienststelle sistiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde sowohl im Innerorts, als auch Außerorts mehrfach deutlich überschritten.

Der Grund für diese rücksichtslose und verkehrswidrige Fahrweise war nach Angaben des Beschuldigten, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Den jungen Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Verbotenem Kraftfahrzeugrennen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Verkehrsteilnehmer, die sachdienliche Angaben zur Verfolgungsfahrt machen können oder selbst durch die Fahrweise gefährdet wurden, werden gebeten sich an hiesige Polizeiinspektion zu wenden.

Pressemitteilung der Polizei Bad Neuenahr-Ahrweiler

Symbolbild. Foto: Jochen Tack / Polizei NRW

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Kommentare
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  • Nadja : Ganz einfach, sowas muss garnicht beschrieben werden wenn diese Daten vorliegen. Da kein Fremdverschulden vorliegt sollte man so sensible sein und hinterfragen ob es vielleicht Suizid war wegen genau so was ! Passiert leider garnicht so selten.
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