Blaulicht | 31.12.2021, 23:32 Uhr

Die Stadt Koblenz warnt Teilnehmer: Gewalt gegen Sachen oder Personen werden konsequent geahndet.

Corona-Spaziergänge: Friedlicher Protest wird respektiert, Grenzüberschreitungen sanktioniert

Symbolbild. Foto: Pixabay.com
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Koblenz. Seit einigen Wochen finden unter anderem auch in Koblenz samstags und montags sogenannte „Spaziergänge“ gegen die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen statt. Bislang erfolgten diese Zusammenkünfte, die von Behördenseite als Versammlungen eingestuft werden, ohne die dafür eigentlich erforderliche Anmeldung bei der Stadt Koblenz.

Allerdings erfüllt auch eine nicht-angemeldete Versammlung den Rechtscharakter einer Versammlung. Demzufolge gelten vor Ort durch die Versammlungsbehörde kommunizierte Auflagen, zum Beispiel per Lautsprecherdurchsage, auch für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer solchen Versammlung.

Die Stadtverwaltung Koblenz, das Polizeipräsidium Koblenz sowie die Staatsanwaltschaft Koblenz stehen in engem Austausch hinsichtlich der als „Spaziergänge“ bezeichneten Versammlungen und stellen hierzu fest:

Bei friedlichem Verlauf dieser Versammlungen wird zunächst kein Bedarf einer Verbotsverfügung gesehen. Das Versammlungsrecht als Grundrecht wird respektiert.

Allerdings gilt für alle Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern das Abstandsgebot von 1,50 Meter. Weiter haben die Teilnehmenden die geltende Maskenpflicht zu beachten.

Diese Auflagen stehen auch bei der nächsten Versammlung

am kommenden Samstag im Fokus der Kontrollen.Eventuelle Verstöße werden sanktioniert. Grenzüberschreitungen durch Gewalt gegen Sachen oder Personen werden konsequent geahndet.

„Wir beobachten die Lage sehr genau und bewerten die Situation nach jeder Versammlung neu, um daraus die notwendigen Handlungserfordernisse abzuleiten“, erklärt die Koblenzer Bürgermeisterin Ulrike Mohrs abschließend.

Pressemitteilung der Stadt Koblenz

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

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