Der ältere Herr wird beschuldigt die Handtasche einer Supermarktmitarbeiterin geklaut zu haben...

Foto-Fahndung: Polizei sucht verdächtigen Senior

12.12.2022 - 15:57

Bonn. Ein bislang unbekannter Senior ist verdächtig, am 22.09.2022 in einem Supermarkt an der Otto-Hahn-Straße in Bonn-Buschdorf die Tasche einer 19-jährigen Mitarbeiterin des Marktes mitsamt deren Haustürschlüssel, Mobiltelefon und EC-Karte gestohlen zu haben. Zur Tatzeit gegen 10:25 Uhr wurde der augenscheinlich lebensältere Mann bei der Tatausführung von der Videoüberwachung des Geschäftes aufgezeichnet. Da die weiteren Ermittlungen bislang nicht zur Identifizierung des Mannes geführt haben, werden nun auf richterlichen Beschluss Fotos des Tatverdächtigen veröffentlicht. Da die weiteren Ermittlungen bislang nicht zur Identifizierung des Mannes geführt haben, werden nun auf richterlichen Beschluss Fotos des Tatverdächtigen veröffentlicht. Wer Angaben zur Identität des Mannes oder weitere Hinweise zum Tatgeschehen geben kann, setzt sich bitte mit dem Kriminalkommissariat 15 unter der Rufnummer

0228 15-0 oder per E-Mail unter KK15.Bonn@polizei.nrw.de in Verbindung.

Pressemitteilung der Polizei Bonn

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Hilde B.:
Ich finde es klasse, dass ein Team aus unserer Region in der 2. Bundesliga spielt! Ich drücke euch weiterhin die Daumen. Macht weiter so! Ein fünfter Platz ist super!!!...
Amir Samed:
@juergen mueller - Präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind, gegen jegliche Form eines Extremismus, der die freiheitliche Grundordnung bedroht, geeignet und durchführbar, jedoch, wie bereits bemängelt, bedürfen auch diese einer Rechtsgrundlage, welche ich, bei bestem Willen, in den ganzen Konjunktiven...
juergen mueller:
@Amir Samed - Solche Musik-Veranstaltungen gelten als Einstiegsdroge in die Neonaziszene. Deren Musikrichtung/Texte stellen eine Verherrlichung des Nationalsozialismus dar u. zielen darauf ab, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Wenn sie sich einmal näher damit befasst hätten,...
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@jueregn mueller - Zuerst genau lesen, dann kommentieren, daran sollten auch sie sich halten, denn es wird explizit keine Rechtsgrundlage (Paragraph, Verordnung, etc.) genannt. Damit ist eine Überprüfung durch den unvoreingenommenen Leser kaum möglich. @Gabriele Friedrich - Erstens gibt es keine rechtsverbindliche...

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