Allgemeine Berichte | 27.02.2026

Jetzt Antrag fürs neue Schuljahr stellen

Frist für kostenfreie Schulbücher endet am 16. März

Für kostenfreie Schulbücher im kommenden Schuljahr muss der Antrag bis 16. März eingereicht werden.

Region. Obwohl das Schuljahr 2026/2027 noch in weiter Ferne scheint, muss der so genannte Antrag auf Lernmittelfreiheit bis 16. März eingereicht werden. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bietet damit die Möglichkeit, alle Schulbücher kostenlos zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Kinder an Schulen in Trägerschaft des Westerwaldkreises lernen und die Familien bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten.

Auch wenn die genaue Klasse oder Schule für das nächste Schuljahr noch nicht feststeht – werden die Voraussetzungen erfüllt, muss der Antrag bereits jetzt online unter https://tinyurl.com/Online-Antrag gestellt werden. Er kann am Computer, Smartphone oder Tablet ausgefüllt werden. Ein Drucker wird nicht benötigt.

Sollte es Probleme beim Ausfüllen geben, stehen die Ansprechpartner der Schulbuchausleihe in der Kreisverwaltung unter schulbuchausleihe@westerwaldkreis.de beziehungsweise telefonisch unter 02602 124-603 zur Verfügung. Die Frist zum Einreichen bis 16. März gilt es unbedingt einzuhalten. Danach fallen Kosten für die Schulbücher an.

Wird die Einkommensgrenze überschritten, kann vom 8. Mai bis 2. Juni die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe (Ausleihe gegen Gebühr) beantragt werden. Die dafür notwendigen Freischaltcodes werden dann wie gewohnt kurz zuvor über die Schulen verteilt.

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten den Schulbuchausleihe gibt es unter www.westerwaldkreis.de/schulbuchausleihe.html

Pressemitteilung Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Für kostenfreie Schulbücher im kommenden Schuljahr muss der Antrag bis 16. März eingereicht werden. Foto: Kreisverwaltung / Peter Mentenich

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