Blaulicht | 07.03.2022

Tötungsdelikt in Bonn-Limperich

Haftbefehl wegen Totschlags

Mordkommission nimmt 34-Jährigen unter dringendem Tatverdacht fest

Symbolbild  Quelle: Petair Adobe Stock

Bonn. In den frühen Morgenstunden des 4. März 2022 kam es in Bonn-Limperich zu einem Tötungsdelikt. Gegen 5.30 Uhr stellten Zeugen eine augenscheinlich schwer verletzte Person auf der Kreuzherrenstraße im Gehwegbereich vor einem Getränkemarkt fest und alarmierten Polizei und Rettungsdienst. Der kurze Zeit später eintreffende Notarzt konnte schließlich nur noch den Tod des Mannes feststellen. Aufgrund der Gesamtumstände übernahm eine Mordkommission unter Leitung von KHK Sascha Reuter zusammen mit Staatsanwalt Sebastian Weikinger die Ermittlungen zu dem Fall. Die Arbeiten des Tatortbeamten und den Spezialisten des auf die Sicherung von Spuren spezialisierten Erkennungsdienstes zogen sich bis zur Einmündung der Königswinterer Straße - die Kreuzherrenstraße wurde im Tatortbereich vollständig abgesperrt.

Die weitergehenden Ermittlungen führten schließlich zur Festnahme eines dringend Tatverdächtigen aus Bonn: Der 34-Jährige, der der Polizei auf dem Gebiet der Gewaltkriminalität und aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt ist, wurde in den Abendstunden des 5. März 2022, gegen 18.30 Uhr, an seiner Wohnanschrift vorläufig festgenommen - seine Wohnung wurde von den Fahndern der Mordkommission durchsucht.

Der Festgenommene wurde auf Antrag von Staatsanwalt Weikinger dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Bonn vorgeführt - dieser erließ in den späten Nachmittagsstunden des 6. März 2022 Haftbefehl wegen Totschlags.

Die Ermittlungen zu Ablauf und Hintergrund des Tötungsdeliktes dauern an.

Pressemitteilung Polizei Bonn

Symbolbild Quelle: Petair Adobe Stock

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