Politik | 20.03.2026

Jahresprogramm wfg und Überarbeitung ÖPNV

Kreisausschusssitzung mit umfassender Tagesordnung

Region. Gemeinsam mit dem Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft (AVW) startete der Kreisausschuss in den öffentlichen Teil seiner Sitzung. Unter anderem standen das Jahresprogramm der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH (wfg) sowie der Wirtschaftsplan 2026 auf der Tagesordnung.

Zentrales Thema der wfg wird 2026 die Entwicklung einer „Zukunftsleitlinie Westerwaldkreis“ sein, die sich mit der Frage beschäftigt, wo der Westerwaldkreis in 15 bis 25 Jahren wirtschaftlich stehen möchte. Dabei handelt es sich um einen mehrstufigen, ergebnisoffenen Prozess, dessen Resultat die zentrale Arbeitsgrundlage der Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung sein wird. Das finanziell größte Engagement erfolgt in den kommenden drei Jahren für die Unterstützung des Aufbaus eines Kompetenzzentrums für Künstliche Intelligenz und Robotik der Hochschule Koblenz in Neuwied.

Die wfg hat sich an das laufende Projekt der Hochschule sowie der Stadt und des Landkreises Neuwied angeschlossen, da diese Themen für die regionale Wirtschaft von großem Interesse sind und hier eine Anlaufstelle im nördlichen Rheinland-Pfalz die beste, leistbare Unterstützung darstellt. Neben diesen beiden Schwerpunkten wird die Breitbandversorgung mit dem dazugehörigen Förderverfahren und dem anstehenden Baubeginn an Bedeutung zunehmen. Das sahen der AVW sowie der Kreisausschuss ebenso und stimmten dem Jahresprogramm und dem Wirtschaftsplan einstimmig zu.

Im nachfolgenden Teil der Sitzung stimmten die beiden Ausschüsse der Bildung eines Arbeitskreises „Überarbeitung Öffentliches Nahverkehrskonzept“ einstimmig zu, um zum einen Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der bestehenden Linienfahrten zu ermitteln und zum anderen diese Grundlagen für die im Jahr 2028 anstehende Neuvergabe der Linienbündel Hachenburg, Selters und Kannenbäckerland zu nutzen. Notwendig ist dieser Schritt, da die vom Kreis als Aufgabenträger aufzuwendenden Kosten für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steigen und nicht alle Fahrten gleich stark genutzt werden.

Der naheliegende Schritt, wenig frequentierte Verbindungen zu streichen, ist allerdings angesichts des komplexen Themas nicht einfach umzusetzen. Dabei zu beachten sind unter anderem Regionallinien, die über den SPNV durch das Land gezahlt werden, sowie der Schülerverkehr, der zu großen Teilen durch den Linienverkehr abgedeckt wird. Hinzu kommen Vertragsfahrten in der Kita- und Schülerbeförderung. Auch alternative Angebote wie Anruf-Sammeltaxis oder On-Demand-Fahrten (Rufbus-Angebote) gilt es zu prüfen, da diese oftmals nicht kostendeckend anzubieten sind.

Im weiteren Verlauf der Sitzung tagte der Kreisausschuss allein und beschloss unter anderem, den Vertrag zwischen dem Schulträger des Evangelischen Gymnasiums Bad Marienberg und dem Westerwaldkreis um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Des Weiteren waren punktuelle Anpassungen der Bedarfsplanung des Landkreises für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz notwendig. Wurden bislang bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen, insbesondere von Fahrzeugen, Einzelanträge auf Förderung beim Land gestellt, erhalten die Verbandsgemeinden als Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen allgemeinen Hilfe seit 2025 nunmehr pauschale Fördermittel, die nicht mehr an zuvor gestellte Anträge gebunden sind.

Damit es bei bereits vereinbarten interkommunalen Beschaffungen durch die Neuregelung des Landes zu keinen Ungleichbehandlungen hinsichtlich der vom Westerwaldkreis gewährten Förderungen kommt, beschloss der Kreisausschuss, in diesen Fällen den jeweiligen Verbandsgemeinden die Festbeträge nach der alten Landesförderung zuzurechnen, die nach alter Förderpraxis zugeflossen wären. Darüber hinaus wurde der Landrat ermächtigt in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach, Rennerod und Selters drei Abrollbehälter Wasser zur Erweiterung des kreiseigenen Wechselladersystems zu beschaffen. Die Kosten werden je zur Hälfte vom Landkreis und den Verbandsgemeinden getragen.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Westerwaldkreis

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