Strafanzeigen gegen Schüler in Bad Ems

Mit Hoverboard unterwegs

Mit Hoverboard unterwegs

Bad Ems. Am Sonntag, 24. Februar, gegen 08.50 Uhr, fiel in Bad Ems, Bereich Römerstraße / Grabenstraße ein Schüler auf, der mit einem sogenannten „Hoverboard“ fuhr. Er wurde angehalten, die Weiterfahrt untersagt und das Hoverboard sichergestellt. In dieser Sache werden nun mehrere Strafanzeigen vorgelegt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei besonders darauf hin, dass es sich bei Hoverboards nicht um Spielzeuge handelt. Werden diese im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, gelten die Vorschriften für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug. Der Fahrer des Hoverboards muss im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein, sein Fahrzeug unterliegt dem Pflichtversicherungsgesetz und es muss eine Betriebserlaubnis erteilt sein. Eltern, die ihre Kinder mit einem Hoverboard außerhalb ihres Privatgrundstücks fahren lassen, müssen mit Strafanzeigen wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

Pressemitteilung Polizeidirektion Montabaur