Motorrollerfahrer gefährdet Spaziergängerin
Polizei Hennef sucht Zeugin nach riskanter Flucht eines Rollerfahrers am 19.10.2026
Hennef. Ein Vorfall ereignete sich am Montag, dem 19. Oktober, in Hennef, als ein 17-jähriger Motorrollerfahrer versuchte, einer Polizeikontrolle zu entkommen. Dabei brachte er eine Fußgängerin in Gefahr, die mit zwei angeleinten Hunden spazieren ging. Die Polizei ist nun auf der Suche nach dieser Frau als wichtige Zeugin des Vorfalls.
Gegen 18:00 Uhr fiel den Polizeibeamten auf der Bahnhofstraße ein Motorrollerfahrer auf, der sich beim Anblick des Streifenwagens auffällig verhielt. Der junge Fahrer drehte sich mehrfach nach dem Polizeiwagen um und beschleunigte sein Fahrzeug erheblich. Die Beamten wollten den Fahrer anhalten und kontrollieren, doch der Jugendliche setzte seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit fort und versuchte, der Kontrolle zu entkommen.
Der Flüchtende fuhr weiter auf der Bismarckstraße und bog schließlich nach links auf die Siegallee ab, einem Geh- und Radweg, der parallel zur Sieg verläuft. Über den Außenlautsprecher des Streifenwagens forderten die Polizisten den Fahrer auf, anzuhalten, doch dieser ignorierte die Aufforderung und hielt seine hohe Geschwindigkeit bei.
Auf dem Gehweg begegnete der Motorrollerfahrer einer Spaziergängerin mit zwei Hunden. Die Frau konnte sich und ihre Tiere nur durch einen Sprung in den Grünstreifen vor einem Zusammenstoß retten. Nach wenigen hundert Metern reduzierte der Fahrer seine Geschwindigkeit und wurde von den herannahenden Polizisten gestoppt.
Bei der anschließenden Kontrolle gestand der 17-jährige Hennefer, das Kleinkraftrad manipuliert zu haben, um eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen. Die gefährdete Fußgängerin war vor Ort nicht mehr anzutreffen. Sie wird als etwa 30 bis 40 Jahre alt, 165 bis 175 cm groß, schlank und blond beschrieben. Die Polizei bittet die Frau, sich unter der Telefonnummer 02241 541-3521 zu melden, da ihre Aussage für die Ermittlungen von Bedeutung ist.
Das Verkehrskommissariat hat Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrens aufgenommen.
BA
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