Wer kann Hinweise zum Tod von Christof Scholz geben? Hohe Belohnung ausgesetzt!

Polizei bittet um Mithilfe: Tötungsdelikt im Westerwald

Polizei bittet um Mithilfe: Tötungsdelikt im Westerwald

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Portraitfoto von Christof Scholz. Foto: Polizei RLP

Polizei bittet um Mithilfe: Tötungsdelikt im Westerwald

Fahndungsplakat EG Christof Foto: Polizei RLP

Polizei bittet um Mithilfe: Tötungsdelikt im Westerwald

Blauer VW Golf Kombi, mit Anhängerkupplung. Das amtliche Kennzeichen lautet AK-C 605. Foto: Polizei RLP

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Blauer VW Golf Kombi, mit Anhängerkupplung. Das amtliche Kennzeichen lautet AK-C 605. Foto: Polizei RLP.

Koblenz. Am Freitag, 29.10.2021, wurde gegen 20:00 Uhr der 57-jährige Christof Scholz in seinem Wohnhaus in Berod bei Hachenburg in der Rheinstraße 20 tot aufgefunden. Eine Obduktion seines Leichnams im Institut für Rechtsmedizin in Bonn führte zu dem Ergebnis, dass er Opfer eines Tötungsdeliktes geworden ist. Herr Scholz, der sehr zurückgezogen gelebt hat, wurde letztmalig am Sonntag dem 24.10.2021, lebend gesehen. Wie er die weiteren Tage bis zum 29.10.2021 verbracht hat, ist bislang weitestgehend ungeklärt. Zur Aufklärung des Verbrechens an Herrn Scholz hat die Kriminaldirektion Koblenz, mit Unterstützung der PD Neuwied, die „EG Christof“ eingerichtet. Die „EG Christof“ wendet sich mit folgenden Fragen an die Bevölkerung:

1. Wer hat in der Zeit von Sonntag, 24.10.2021 - Freitag, 29.10.2021, oder früher Beobachtungen in Berod gemacht, die mit dem Tod des Herrn Scholz in Zusammenhang stehen könnten?

2. Wer kann Angaben zum Leben des Herrn Scholz, insbesondere zu seinem persönlichen Umfeld, machen?

3. Wer kann Angaben zu Besuchern/ Kontakten des Herrn Scholz machen?

4. Wer kann Angaben zu Personen oder Fahrzeugen an oder im Bereich seines Wohnhauses in der Rheinstraße 20 in Berod machen?

5. Herr Scholz fuhr einen blauen VW Golf Kombi, mit Anhängerkupplung. Das amtliche Kennzeichen lautet AK-C 605.

An welchen Örtlichkeiten ist das Fahrzeug vor dem 29.10.2021 festgestellt worden? Können Angaben zu Personen an oder im Fahrzeug gemacht werden?

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört.

Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

Sachdienliche Hinweise, nehmen die Kriminaldirektion Koblenz unter der Rufnummer 0261/103-2690 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Pressemitteilung der Polizei Koblenz