Blaulicht | 01.04.2023

30-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Remagen: Mit Messer in Bauchraum gestochen

Remagen/Koblenz. Einem 30 - jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am späten Abend des 26.10.2022 aufgrund einer bereits einige Wochen zurückliegenden Streitigkeit zunächst den Geschädigten L. angegriffen und mit einem Messer in den Bauchraum ges tochen zu haben. Dem Geschädigten L., der durch den Angriff mehrere Schnittverletzungen erlitten haben soll, soll es dann aber gelungen sein, vom Tatort zu fliehen. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Angeklagte die Tötung des Geschädigten L. zumindest billigend in Kauf genommen haben soll, hat sie insoweit Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Na ch der Flucht des Geschädigten L. soll der Angeklagte dann den Geschädigten S. angegriffen haben, wobei er u. a. versucht haben soll, auf dessen linke Oberkörperhälfte einzustechen. Dem Geschädigten S. soll es jedoch gelungen sein, den Stichbewegungen ausz uweichen. Der Geschädigte S. soll dann von dem Angeklagten gegen eine Hauswand gestoßen worden sein, wodurch er eine Platzwunde im Kopfbereich erlitten haben soll. Auch dem Geschädigten S. soll aber letztlich die Flucht gelungen sein. Die Staatsanwaltscha ft hat insoweit Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.  Der Prozess beginnt am 11. April.

Pressemitteilung des Landgericht Koblenz

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