am 23.11.2021
3,2 cm statt 20 cm
Der Nutzungsberechtigte der einer Rotbuche zugeordneten Grabstelle auf einem Waldfriedhof hat nach der Fällung des Baumes keinen Anspruch auf die Neupflanzung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.mehr...
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Nach Mord im Koblenzer Rotlichtmilieu: Anklage gegen zwei Personen erhoben