Politik | 23.11.2021

Urteil: Kein Anspruch auf neuen Baum in der Rheinruhe

3,2 cm statt 20 cm

Foto: HE

Der Nutzungsberechtigte der einer Rotbuche zugeordneten Grabstelle auf einem Waldfriedhof hat nach der Fällung des Baumes keinen Anspruch auf die Neupflanzung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.

Bad Breisig. Dem Kläger wurde im Januar 2020 auf dem städtischen Waldfriedhof „RheinRuhe“ in Bad Breisig gegen eine Gebühr von 4.300 Euro auf 50 Jahre ein Nutzungsrecht an einem Gemeinschaftsbaum – eine Buche mit 57 cm Stammdurchmesser – nebst 12 Urnengrabplätzen eingeräumt. Dort wurde die Ehefrau des Klägers beigesetzt. Nachdem die beklagte Stadt Bad Breisig den Baum zusammen mit weiteren Bäumen fällen ließ, beschloss sie u. a. die Neupflanzung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von 3,2 cm in unmittelbarer Nähe des bisherigen Standorts der Grabstelle. Weil der Kläger aber die Neupflanzung einer Buche mit einer erheblich größeren Stammdicke begehrte und die Beklagte dem nicht nachkam, erhob er Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Er machte geltend, für die Fällung der Buche habe es keinen Anlass gegeben; diese sei stets standfest und gesund gewesen. Die Beklagte sei verpflichtet, diesen Zustand wiederherzustellen. Dies sei nach Auskunft zweier Baumschulen bei einer Buche mit einer Stammdicke von mindestens 20 cm möglich. Die Beklagte wandte ein, sie habe den Baum fällen müssen, da von diesem eine Gefahr für die Friedhofsbesucher ausgegangen sei. Die Pflanzung eines Baumes der vom Kläger begehrten Art sei, wenn überhaupt, nur mit schweren Gerätschaften durchführbar und mit einer Störung der Totenruhe verbunden. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Dem Anspruch stehe entgegen, dass bei der gebotenen Gesamtschau aller Umstände – auch unter Berücksichtigung des Interesses des Klägers an der Herstellung rechtmäßiger Zustände – der Stadt Bad Breisig die Neupflanzung einer Buche mit einem Durchmesser von 20 cm ausnahmsweise unzumutbar sei. Eine Neupflanzung eines solchen Baumes unter Einsatz schwerer Geräte wie eines Baggers oder einer Baumfräse würde zu einer Störung der Totenruhe der Ehefrau des Klägers führen und sei daher ohne deren Umbettung, die der Kläger nicht wolle, nicht möglich. Eine Pflanzung ohne diese Geräte hätte aber für die Stadt einen unzumutbaren Arbeitseinsatz zur Folge, zumal für das Anwachsen einer Buche mit der gewünschten Stammdicke eine erhebliche Wasserzufuhr notwendig sei und der Friedhof über keine Wasserversorgung verfüge. Unter Berücksichtigung aller Umstände sei von daher die beantragte Pflanzung nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich und deswegen der Beklagten nicht zumutbar. Die Pflanzung eines Baumes mit einem geringeren Umfang oder ein Geldausgleich seien vom gestellten Klageantrag nicht umfasst, so dass das Gericht darüber nicht zu befinden hatte.

Verwaltungsgericht Koblenz,

Urteilvom 18. Oktober 2021,

1 K 504/21.KO

Foto: HE

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Jakobsmarkt Remagen 2026
Gesundheit im Blick
Wärmepumpe,ÖL/Gasheizung
Stellenanzeige Fachbereichsleitung Finanzen
Stellenausschreibung Schulsekretär/in (w/m/d) Boeselager Realschule Plus
Stellenausschreibung Friedhofsverwaltung
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
„La Dolce Mayen“ am 30. Juli in der Mayener Innenstadt
1945

Mayen. Mediterrane Atmosphäre, stimmungsvolle Musik und entspanntes Einkaufen: Unter dem Motto „La Dolce Mayen“ präsentieren „geMYnsam – Die INNENSTADTmacher“, MY-Gemeinschaft, Brückenstraßengemeinschaft zusammen mit der Stadt Mayen im Rahmen der Eventreihe „Schöner langer Donnerstag“ am 30. Juli von 17 bis 22 Uhr einen italienisch inspirierten Sommerabend in der Mayener Innenstadt.

Von Zoe Mertz aus Mayen

Weiterlesen

Foto: Polizei
3409

Der Mann soll eine Seniorin um ihr Geld betrogen haben:

18.07.: Foto-Fahndung in Neuwied: Wer kennt diesen Mann?

Neuwied. Am 16.06.2026 wurde eine 76-jährige Seniorin in Neuwied Opfer eines Betrugs. Gegen 11:30 Uhr kontaktierte sie ein bislang unbekannter Täter telefonisch und gab sich als Mitarbeiter einer Bank aus. Kurz darauf erschien ein der Geschädigten unbekannter Mann an der Anschrift und erlangte ihre Bankkarte samt PIN.

Weiterlesen