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Steuern und Finanzen 2020. Diese Änderungen gibt es jetzt

Steuern und Finanzen 2020. Diese Änderungen gibt es jetzt

Das neue Jahr ist bereits einige Tage alt. Grund genug, sich einmal damit zu beschäftigen, welche finanziellen Auswirkungen die neuen Gesetze des Jahres 2020 haben. Foto: pixabay.com © geralt (CC0 Public Domain)

16.01.2020 - 14:10

Knapp 1,972 Millionen Personen galten im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz als steuerpflichtig. Diese Werte sind im statistischen Jahrbuch des Bundeslandes dokumentiert. Ein Blick in die Details zeigt deutliche regionale Unterschiede. Die meisten steuerpflichtigen Bürger des Bundeslandes leben in der Stadt Mainz (107.255), in Mainz-Binzen (104.286) und in Mayen-Koblenz (102.867). Am wenigsten steuerpflichtige Bürger gibt es hingegen in der Stadt Zweibrücken (16.029) und in der Stadt Pirmasens (18.106). Und auch wenn diese Zahlen bereits vor einigen Jahren erhoben wurden, so sollte die Tendenz doch bis heute gleich geblieben sein. Darüber hinaus ist – ganz unabhängig von den Zahlen der Zahlenden – noch eines gleich geblieben, denn alle Bürger des Bundeslandes treffen unter anderem auch diese Neuerungen, die seit dem Jahr 2020 berücksichtigt werden müssen.


In der Sozialversicherung gibt’s neue Einkommensgrenzen


Viele Betriebsrentner können sich über diese Neuerung zum Jahresbeginn 2020 freuen: Diejenigen, die in der Krankenversicherung der Rentner eine Pflichtversicherung haben, werden künftig weniger Krankenkassenbeiträge bezahlen. In der Praxis wird aus der Freigrenze ein Freibetrag. 159,25 Euro sind demnach frei. Für die Rente, die darüber hinausgeht, bezahlen sie weiterhin Beiträge.

Auch für Berufstätige gibt es eine Neuerung in diesem Jahr: Wer in die private Krankenkasse wechseln möchte, muss mindestens 5.212,50 Euro verdienen. Die neue Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung liegt bei 4.687,50 Euro (früher: 4.537,50 Euro). Diese Grenze legt die Maximalbeiträge von Gutverdienern fest, die durch die Erhöhung um bis zu 12 Euro mehr an Sozialversicherung berappen müssen. Betriebe müssen an diese Details übrigens nicht denken, wenn sie ein GoBD-konformes Lohnabrechnungsprogramm nutzen. Dieses weiß über die Neuerungen Bescheid und wird automatisch die Lohnabrechnung richtig ausgeben.

Darüber hinaus sind für einige Personen diese Themen von Bedeutung:

Steuern und Finanzen 2020. Diese Änderungen gibt es jetzt

Da einige Daten künftig automatisch übertragen werden, schrumpfen die Steuerunterlagen von vier auf zwei Seiten. Foto: pixabay.com © falco (CC0 Public Domain)

  • Die Steuererklärung wurde vereinfacht, was sich auch an der Zahl der Seiten, die auszufüllen sind, zeigt: Aus bisher vier Seiten sind zwei geworden. Eine neue Anlage gibt es für Sonderausgaben, haushaltsnahe und außergewöhnliche Belastungen. Daten, über die das Finanzamt automatisch verfügen kann (etwa Rente und Lohn), muss der Otto-Normalverbraucher künftig nicht mehr eintragen.
  • Alle Bundesbürger können sich über einen höheren Grundfreibetrag und damit auch über weniger Einkommenssteuerabzug freuen. Auch die Steuersätze haben sich verändert, so dass Privatpersonen zwischen 37 und 183 Euro mehr in der Tasche haben könnten.
  • Die Sanierung von selbstbewohntem Eigentum durch energetische Modernisierungsmaßnahmen wird mit 20 Prozent und im Rahmen eines Maximalsatzes von 40.000 Euro bezuschusst. Wer die Maßnahme für drei Jahre von der Steuer absetzt, verwirkt allerdings die Option, andere staatliche Förderprogramme zu nutzen.
  • Wer seinen Lebenspartner unterstützt, kann ab dem Jahr 2020 240 Euro mehr als außergewöhnliche Belastung verbuchen. 784 Euro monatlich plus etwaige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich hier steuerlich geltend machen. Geknapst wird an diesem Kostenpunkt nur dann, wenn der Lebenspartner über 624 Euro verdient.
  • Der Verpflegungsmehraufwand steigt von 12 auf 14 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden. Bei 24 Stunden Abwesenheit gibt es 28 Euro. Kraftfahrer können zusätzlich acht Euro pro Tag auf Achse absetzen. Die Luftverkehrssteuer treibt die Kosten für Flugtickets in die Höhe. Die Kostenerhöhung beläuft sich je nach Flug auf fünf bis 18 Euro.

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In puncto Mobilität hat sich einiges geändert. Ein Elektro-Firmenwagen kostet weniger Steuern beim geldwerten Vorteil; das Jobticket kann sogar komplett steuerfrei sein. Foto: pixabay.com © stux (CC0 Public Domain)

  • Steuerlich begünstigt werden die Angestellten, die mit einem E-Firmenwagen on Tour gehen. Zu versteuern sind in diesem Fall nur 0,25 Prozent anstatt 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil. Das Jobticket, das vom Gehalt finanziert wird, muss mit 25 Prozent versteuert werden – ohne Zahlung von Sozialabgaben. Kommt das Jobticket auf das Gehalt on top, ist es steuerfrei. Auch zusätzliche Gesundheitsleistungen vom Unternehmen sind bis zu einem Freibetrag von 600 Euro steuerfrei.

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An zahlreichen Gesetzen wurde gedreht, so dass Familien mit Kindern mehr finanzielle Möglichkeiten bekommen. Der Kinderzuschlag wird bezahlt und die Kitagebühren können Beziehern dieses Zuschlags zudem erlassen werden. Foto: pixabay.com © tolmacho (CC0 Public Domain)


Familien mit niedrigem Einkommen bekommen mehr Geld


Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz, das bereits im Sommer 2019 in Kraft getreten ist, spült Familien mit niedrigem Einkommen mehr Geld in die Taschen. Der sogenannte Kinderzuschlag, der eine Ergänzung zum Kindergeld darstellt, wurde auf 185 Euro angehoben – pro Kind und Monat. Bis Juni 2019 lag dieser Zuschlag bei 170 Euro. Eine Neuerung diesbezüglich gibt es dennoch zum Jahr 2020. Die Einkommenshöchstgrenze entfällt bzw. mindert ein höheres Einkommen der Eltern zwar den Kinderzuschlag, allerdings wird dieser nicht direkt komplett gestrichen. Die Eltern, die den Kinderzuschlag erhalten, profitieren auch vom Gute-Kita-Gesetz, welches sie von den Kitagebühren befreit. Das Schulstarterpaket liegt künftig bei 150 statt 100 Euro, die Schülerfahrkarte und das Mittagessen gibt es kostenlos. Auch gibt es eBooks für alle günstiger, denn hier reduziert sich der Steuersatz von 19 auf sieben Prozent Mehrwertsteuer.

Darüber hinaus sind für einige Personen diese Themen von Bedeutung:

  • Die Unterhaltsleistungen für Kinder getrennt lebender Eltern steigen im Jahr 2020. 369 Euro (statt 354 Euro) gibt es für Kinder unter sechs Jahren, 424 Euro (statt 406 Euro) gibt es für Sechs- bis Elfjährige, 497 Euro (statt 476 Euro) gibt es für 12- bis 17-Jährige.
  • Volljährige Kinder werden nur dann für die Pflege ihrer Eltern zur Kasse gebeten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Abzugsfähig sind Ausgaben, Sparraten zur Altersvorsorge sowie ein Selbstbehalt. Geschwister werden anteilig nach ihrem Verdient zur Kasse gebeten, Vermögen wird nicht berücksichtigt.
  • Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht seit diesem Jahr, dass Apps, die nachweislich die Gesundheit verbessern können, zukünftig per Rezept verordnet werden können.
  • Mehr Geld gibt es für alle, die bisher Mindestlohn für ihre Arbeit erhalten haben, denn dieser steigt von 9,19 auf 9,35 Euro. Auch die Branchenmindestlöhne wurden entsprechend angepasst. Ab August können diejenigen, die sich für eine Weiterbildung interessieren, mehr Geld beim Aufstiegs-Bafög erhalten. Aus dem 50-Prozent-Zuschuss wird künftig ein Vollzuschuss, auch die Zuschüsse für Unterhalt, Lehrgangs- und Prüfungskosten steigen.

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