Blaulicht | 20.07.2023

Damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub auch beim Weg durch den Zoll ohne böse Überraschungen bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten

Tipps für Urlauber: Stressfrei durch den Zoll

Symbolbild.  Foto: Hauptzollamt Koblenz

Koblenz. Sommer, Sonne, gute Laune - damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub auch beim Weg durch den Zoll ohne böse Überraschungen bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten.

So dürfen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.

Hierzu ist es ratsam, sich vorab im Netz unter zoll.de zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Grundsätzlich gilt: Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

Finger weg von Verbotenem! Von Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegalen Substanzen, Gegenständen, die ggf. unters deutsche Waffenrecht fallen, gefälschter Markenware, ausländischen Kulturgütern, bestimmte Lebens- und Arzneimitteln sollte man ganz die Finger lassen. Hier drohen unter u.U. auch strafrechtliche Konsequenzen.

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten. Pressemitteilung des Hauptzollamtes Koblenz

Weitere Themen

Symbolbild. Foto: Hauptzollamt Koblenz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Koblenzer Bürger: Die Forderung der FDP, die Baumschutzsatzung abzuschaffen, ist ein längst überfälliger Schritt gegen staatliche Überregulierung. Es ist widersprüchlich, Hauseigentümer auf dem eigenen Grund und Boden...
  • Oliver Spielmann: Was passiert, wenn es keine Baumschutzsatzung gibt, haben wir in aktueller Sache in Neuwied gesehen. Hier wurden an einer Schule im Rahmen einer Umgestaltung 3 einhundert Jahre alte nachweislich gesunde...
  • Boomerang : Seit 2011 eine Frau durch einen herabstürzenden Ast in d Rheinanlagen ums Leben kam will keiner mehr für die Sicherheit verantwortlich sein. Mit alten Bäumen ist es wie mit alten Menschen, die können weg und machen nur Arbeit.
  • Bernd Hilger: Und wann wird sie für den Verkehr freigegeben ?
Werbeplan 2026
Imageanzeige
Imageanzeige
Teamleitung
Anzeige Der neue BMW iX3 - Angebotsanzeige
MAYA 2026
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, März 2026
+Hospimed
Innovatives rund um Andernach
Empfohlene Artikel

Köln. Nach einem mutmaßlich verbotenen Kraftfahrzeugrennen auf der A 1 in Fahrtrichtung Saarbrücken hat die Polizei Köln am Donnerstagvormittag (5. März) zwei hochmotorisierte Sportwagen sichergestellt. Die Beamten beschlagnahmten zudem die internationalen Führerscheine der beiden Fahrer (37, 38) sowie deren Mobiltelefone und eine Kamera.

Weiterlesen

St. Johann. Zu dem am Sonntag, 15.03.2026 stattfindenden Ostereierschießen in der St. Johanner Schützenhalle in der Hochsimmerstraße wird hiermit herzlich eingeladen. Beginn ist um 14:00 Uhr. Neben dem gemütlichen Zusammensein (Kaffee, Kuchen, Siedewurst mit Brötchen und Thekenausschank) besteht für Alle die Möglichkeit an den Schießwettbewerben teilzunehmen.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Täter hatte Seniorin vor ihrer Wohnung abgepasst

05.03.: Raubversuch in Köln: Unbekannter Mann verletzt 89-Jährige

Köln. Nach einem Raubversuch auf eine 89 Jahre alte Kölnerin sucht die Polizei Köln nach einem etwa 1,75 Meter großen und etwa 25 Jahre alten Mann mit kräftiger Statur und blonden kurzen Haaren. Der Tatverdächtige hatte zum Tatzeitpunkt graue Oberbekleidung sowie ein Tuch vor Mund und Nase getragen.

Weiterlesen

Meckenheim. Eine Ermittlungsgruppe der Kripo Köln hat am Mittwochmorgen (4. März) Haftbefehle gegen zwei 36- und 27-jährige mutmaßliche Räuber in deren Wohnungen in Meckenheim (Rhein-Sieg-Kreis) vollstreckt. Gleichzeitig durchsuchten die von Bereitschaftspolizisten und Finanzermittlern unterstützten Fahnder auf richterliche Anordnung die Wohnräume und stellten Beweismittel sicher. Bei dem Jüngeren beschlagnahmten sie einen sechsstelligen Bargeldbetrag.

Weiterlesen

Monatliche Anzeige
Dauerauftrag 2026
Daueranzeige
Rund ums Haus
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606  // AZ Commodity Rheinschiene KW 5
Titelanzeige Goldankauf
Imageanzeige
Planungsbüro Blechschmidt wird zu TGAPlAN Münch GmbH
Anzeige Der neue BMW iX3 - Einladung Präsentation
MAYA Azubi Messe
Start in den Frühling
Mayener Ausbildungsmesse
Zukunft trifft Tradition KW 10
Zukunft trifft Tradition KW 10
Zukunft trifft Tradition KW 10
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0149#