Blaulicht | 06.01.2025

Die Beifahrerin verstarb nach dem schweren Unfall

Tödlicher Unfall auf B49: 48-Jähriger vor Gericht

Symbolbild.  Foto: ROB

Bremm. Die Staatsanwaltschaft Koblenz legt einem 48jährigen Angeklagten zur Last, am 13. Oktober 2022 mit seinem Transporter auf der B 49 aus Richtung Ediger-Eller kommend einen Überholvorgang eingeleitet zu haben, ohne sich zu vergewissern, dass die Gegenfahrbahn frei ist. Tatsächlich soll sich auf der Gegenfahrbahn für den Angeklagten sichtbar der PKW der Zeugin S. befunden haben. Es soll zur Kollision gekommen sein, bei der die Zeugin und ihre Beifahrerin schwerste Verletzungen davon trugen und in deren Folge die Beifahrerin verstarb und die Zeugin S. bis heute beeinträchtigt und arbeitsunfähig sein soll. Die Verhandlung am Amtsgericht Cochem beginnt am 15. Januar 2025. BA

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