Blaulicht | 22.07.2025

Tragisches Ende einer Vermisstensuche

22.07.: Tötungsdelikt in Gimmigen

Symbolbild.  Foto: ROB

Bad Neuenahr. Am 17. Juli 2025 wurde in Gimmigen, einem Stadtteil von Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine 31-jährige Frau als vermisst gemeldet. Daraufhin leitete die Polizei umfangreiche Such- und Ermittlungsmaßnahmen ein. Am Samstag, dem 19. Juli, führte ein Hinweis die Ermittler zu einer Durchsuchung eines Wohnhauses im Ortsteil Gimmigen, wo die sterblichen Überreste der vermissten Frau aufgefunden wurden.

Ein 31-jähriger Mann, der dem persönlichen Umfeld der Frau zuzurechnen ist und als ihr getrennt lebender Ehemann bekannt ist, geriet schnell in den Fokus der Ermittlungen. Im Zuge einer polizeilichen Befragung gestand der Beschuldigte, seine Frau getötet zu haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen lockte er die 31-Jährige unter einem Vorwand in sein Haus und verletzte sie dort mit einem Messer so schwer, dass sie an den Folgen der Verletzungen verstarb.

Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Koblenz leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen den Beschuldigten ein. Am 20. Juli wurde der 31-Jährige dem zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Gericht wegen dringenden Tatverdachts sowie der Haftgründe der Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Zur endgültigen Klärung der genauen Todesursache wurde eine Obduktion der Verstorbenen angeordnet. Der genaue Ablauf und das Motiv der Tat sind Gegenstand der veranlassten weiteren Ermittlungen. Wegen Mordes macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen heimtückisch oder aus sonst niedrigen Beweggründen tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Allerdings gilt für den Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht ein abschließendes Urteil gefällt hat. ROB

Symbolbild. Foto: ROB

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