Blaulicht | 06.01.2025

Das Mädchen befindet sich weiterhin in ärztlicher intensivmedizinischer Behandlung

Tragischer Unfall: 15-Jährige am Bahnhof Siegburg von Zug erfasst

Symbolbild. Foto: filmbildfabrik - stock.adobe.com

Siegburg/Bonn. In den frühen Morgenstunden um 06.26 Uhr wurde am 5. Januar 2025 ein 15-jähriges Mädchen am Siegburger Bahnhof auf Gleis 1 von einer ausfahrenden S12 (Fahrtrichtung Hennef) erfasst und lebensgefährlich verletzt. Erste-Hilfe-Maßnahmen wurden seitens der Bundespolizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes vor Ort eingeleitet. Rettungskräfte verbrachten die Verletzte in eine Klinik. Der Zustand der Person wurde aufgrund schwerer Kopfverletzungen als lebensgefährlich eingestuft.

Die Bundespolizei in Siegburg erhielt um 05.45 Uhr die Information, dass ein Zugbegleiter des ICE 618 die Personalien einer minderjährigen Reisenden benötige. Eintreffen des Zuges in Siegburg um 06.26 Uhr.

Nach planmäßigem Halt des Zuges kam es laut Aussage des Zugbegleiters zu folgender Situation: Die 15-Jährige entzog sich der Kontrolle des Zugpersonals und flüchtete vom Bahnsteig/Gleis 3 über den Bahnsteig/Gleis2 in Richtung Bahnsteig/Gleis 1. Dort wurde die Jugendliche von der ausfahrenden S12 trotz eingeleiteter Schnellbremsung erfasst und schwer verletzt. Die nur wenig später eintreffende Streife der Bundespolizei konnte den Unfall selbst nicht beobachten, leitete jedoch umgehend Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Alarmierung aller erforderlichen Rettungskräfte ein. Um 06.33 Uhr trafen Rettungskräfte und die Feuerwehr Siegburg am Unfallort ein und übernahmen die weitere medizinische Versorgung der Verunfallten.

Die Gleise des Siegburger Bahnhofes waren in der Zeit von 06.28 Uhr bis 07.41 Uhr gesperrt. Das Notfallmanagement der Deutschen Bahn AG traf um 07.04 Uhr am Unfallort ein, um die weiteren bahnspezifischen Maßnahmen zu koordinieren. Der Triebfahrzeugführer der S12 wurde vor Ort medizinisch betreut und später ausgetauscht. In der S12 befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls 30 Reisende, die den Zug teilweise kontrolliert verließen oder nach Aufhebung der Sperrung weiterreisten.

Der Unfallhergang konnte auf dem durch die Bundespolizei ausgewerteten Video aufgrund schlechter Lichtverhältnisse und einer großen Distanz nicht eindeutig nachvollzogen werden. Auf dem Mobiltelefon der Syrerin konnten die Uniformierten eine telefonische Erreichbarkeit der Schwester und somit die Identität der Minderjährigen feststellen. Eine Rücksprache mit der Landespolizei ergab zudem, dass die 15-Jährige durch ihre Erziehungsberechtigte als vermisst gemeldet war.

Es kam zu erheblichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Eine Rückfrage am Morgen des 6. Januar ergab, dass sich das Mädchen weiterhin in ärztlicher intensivmedizinischer Behandlung befindet.

BA

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