Polizei warnt: Sperrung über 116 116 schützt nicht vor Lastschriftmissbrauch
Trotz Sperrung: Diebe kaufen nach Wochen mit gestohlener EC-Karte ein

Siegburg. Mitte Juni 2025 wurde einem 47-jährigen Mann aus Sankt Augustin offenbar die Geldbörse gestohlen. Wie genau der Diebstahl geschah, konnte der Betroffene nicht rekonstruieren. Noch am gleichen Tag nutzten Unbekannte die gestohlene Bankkarte, um in einem Tabakgeschäft im Großraum Aachen Einkäufe im Wert von etwas mehr als 20 Euro zu tätigen. Der Mann reagierte und ließ seine Karte über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 sperren, erstattete jedoch keine Anzeige bei der Polizei.
Erst rund vier Wochen später kam die gestohlene Bankkarte erneut zum Einsatz – diesmal in verschiedenen Geschäften in Köln, wo die Täter Einkäufe im Gesamtwert von etwa 700 Euro tätigten. Erst nach diesem erneuten Missbrauch wandte sich der 47-Jährige an die Polizei und erstattete Strafanzeige. Daraufhin veranlassten die Beamten die sogenannte KUNO-Sperrung, mit der die Bankkarte zusätzlich für das SEPA-Lastschriftverfahren gesperrt wird.
Die Polizei weist darauf hin, dass eine Sperrung der Bankkarte über den Sperr-Notruf 116 116 nur die Zahlungsarten mit PIN-Eingabe blockiert. Zahlungen über das SEPA-Lastschriftverfahren bleiben davon unberührt und können weiterhin getätigt werden. Um auch diese Zahlungen zu unterbinden, ist eine KUNO-Sperrung notwendig, die nur von der Polizei initiiert werden kann.
Deshalb raten die Behörden dringend: Bei Verlust oder Diebstahl der Bankkarte sollte unbedingt auch die Polizei informiert und eine Anzeige erstattet werden. Weitere Informationen zur KUNO-Sperrung sind unter www.kuno-sperrdienst.de verfügbar.
BA