Blaulicht | 04.09.2025

Aus dem Polizeibericht

Unfall auf der A 48

Symbolbild.  Foto: ROB

Dernbach. Am 04.09.2025, gegen 07:10 Uhr, ereignete sich auf der A 48 in Fahrtrichtung Dernbacher Dreieck, kurz vor der Anschlussstelle Koblenz-Nord, ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein Pkw den Verzögerungsstreifen der Anschlussstelle Koblenz-Nord in Fahrtrichtung Koblenz und wollte auf den rechten Fahrstreifen wechseln. Dort befand sich zu diesem Zeitpunkt ein Kleintransporter. Es kam zur Kollision beider Fahrzeuge. In der Folge prallte der Transporter gegen die Mittelschutzwand, stieß mit einem weiteren Pkw zusammen und überschlug sich.

Alle Fahrzeuginsassen konnten ihre Fahrzeuge selbstständig verlassen und wurden zur weiteren Versorgung in umliegende Krankenhäuser gebracht.

Die Richtungsfahrbahn Dernbach war für die Dauer der Unfallaufnahme zeitweise gesperrt.

Unfall in Ransbach-Baumbach

Ransbach-Baumbach. Am 01.09.2025 gegen 21:12 Uhr wurde hiesige Dienststelle über einen Frontalzusammenstoß in der Rohrhofstraße, Einmündung Sälzerstraße in Ransbach-Baumbach informiert. Der PKW eines 19 Jahre alten Fahrzeugführers befuhr die L300 aus Richtung Ransbach-Baumbach kommend in Richtung Ebernhahn und beabsichtigte nach links in die Sälzerstraße abzubiegen. Hierbei kam es zum Frontalzusammenstoß mit dem entgegenkommenden Fahrzeug eines 21 Jahre alten Fahrzeugführers. Zwei Personen mussten zur Behandlung in ein umliegendes Krankenhaus verbracht werden. ( Es besteht keine Lebensgefahr) Die nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuge mussten durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Auslaufende Betriebsstoffe machten weiterhin eine Reinigung der Fahrbahn notwendig.

ROB

Symbolbild. Foto: ROB

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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