Blaulicht | 18.06.2025

Aus dem Polizeibericht

Unfallaufnahme gestört und Polizisten beleidigt

Symbolbild.  Foto: ROB

Andernach. Am 16. Juni 2025 befuhr eine 70-jährige Autofahrerin aus Andernach gegen 09:00 Uhr die Eichenstraße in Andernach. Im Einmündungsbereich zur Aktienstraße (L117) beabsichtigte sie, nach links abzubiegen. Dabei übersah sie einen von links kommenden, vorfahrtsberechtigten 20-jährigen Motorradfahrer aus Neuwied. In der Folge kam es zu einer frontalen Kollision beider Fahrzeuge im Einmündungsbereich.

Der Motorradfahrer wurde zur weiteren medizinischen Versorgung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Zum genauen Ausmaß der Verletzungen lagen zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme noch keine belastbaren Informationen vor. Aufgrund ausgelaufener Betriebsstoffe musste die Unfallstelle für mehrere Stunden vollständig gesperrt werden. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden, die Schadenshöhe wird auf rund 12.000 Euro geschätzt. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurden darüber hinaus Ermittlungsverfahren gegen unbeteiligte Verkehrsteilnehmende eingeleitet, die sich nicht vorschriftsmäßig verhielten. Mehrere Personen missachteten trotz deutlich sichtbarer Absperrung durch ein quer gestelltes Polizeifahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht sowie aufgestellter Pylonen die polizeilichen Anweisungen und durchfuhren die Unfallstelle. Zudem wurde ein Beamter beleidigt und in einem Fall die Nutzung eines Mobiltelefons festgestellt.

Besondere Belastung

Die Polizei Andernach weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Einsätze eine besondere Belastung für alle Beteiligten darstellen. Zur ordnungsgemäßen Unfallaufnahme kann es notwendig sein, Straßenabschnitte zu sperren, Rettungskräfte ungehindert arbeiten zu lassen und Verkehrsgefahren zu vermeiden. Das Umfahren von Absperrungen, das Missachten polizeilicher Anweisungen, Beleidigungen oder das Filmen verletzter Personen wird daher konsequent mit Ordnungs- und Strafverfahren geahndet. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, Anweisungen an Unfallstellen uneingeschränkt Folge zu leisten, um eine zügige Versorgung Verletzter und eine rasche Freigabe der betroffenen Verkehrswege zu ermöglichen. ROB

Symbolbild. Foto: ROB

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