Blaulicht | 23.08.2023

In der Vergangenheit ist es schon vorgekommen, dass Trauernde nach der Beerdigung eine böse Überraschung erlebt haben

Verhalten im Trauerfall: Warum keine Beerdigungszeit in der Todesanzeige stehen sollte

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Region. Woran die wenigsten beim Tod eines Angehörigen denken, ist, dass ihre persönliche Situation von zwielichtigen Personen ausgenutzt werden könnte. Es gibt tatsächlich Personen, die Todesanzeigen in den Zeitungen ganz genau studieren.

In der Vergangenheit ist es schon vorgekommen, dass Trauernde nach der Beerdigung eine böse Überraschung erlebt haben. Wenn in einer Anzeige eine Traueradresse und eine Beerdigungszeit angegeben ist, könnte es manch einer als Einladung zum Einbruch aufnehmen.

Neben Einbrüchen kommt es aber auch immer wieder vor, dass Hinterbliebene Rechnungen für die Schaltung von Traueranzeigen, welche nicht von den Trauernden beauftragt wurden, erhalten haben. In einigen Fällen wurden sogar Rechnungen verschickt, die vom Verstorbenen in der Vergangenheit angeblich noch nicht beglichen wurden. Diese Rechnungen sind sehr professionell aufgemacht und mit bereits ausgefülltem Überweisungsträger versehen.

Die Polizei rät daher allen Angehörigen davon ab, in der Traueranzeige die eigene Anschrift oder die des Verstorbenen anzugeben. Stattdessen empfiehlt sie, Anschrift und Telefonnummer des Bestattungshauses zu nennen. So finden eventuelle Kondolenzbriefe trotzdem den Weg zu den Angehörigen.

Bei weiteren Fragen ist die Kriminalprävention Euskirchen per E-Mail (vorbeugung.euskirchen@polizei.nrw.de) oder unter der Telefonnummer: (0 22 51) 799-540 erreichbar. Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Euskirchen

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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