Blaulicht | 16.11.2024

Verkehrsgefährdung auf der B257 Altenahr

Polizei sucht Zeugen

Verkehrsgefährdung auf der B257 Altenahr

B257 Adenau. Am Freitag, 15. November kam es in der Zeit zwischen 23 Uhr und 23:15 Uhr in dem Streckenabschnitt der B257 zwischen Adenau und Altenahr zu Straßenverkehrsgefährdungen. Der Polizeiinspektion Adenau wurde in diesem Zusammenhang ein unsicher geführter Pkw, Ford Focus, Farbe weiß, gemeldet, welcher aus Fahrtrichtung Adenau in Fahrtrichtung Ahrbrück u.a. mehrfach in den fließenden Gegenverkehr fuhr und mutmaßlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Laut ersten Zeugenaussagen kam es zu einer Gefährdung des Gegenverkehrs im Bereich der Ortslagen Niederadenau, Hönningen sowie Ahrbrück. Die entgegenkommenden Fahrzeuge mussten ausweichen, sowie teilweise abbremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Darüber hinaus fuhr der Pkw mehrfach in den neben der Fahrbahn befindlichen Grünstreifen. Der Pkw konnte im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen im Bereich der B257, Höhe der Ortslage Altenahr, gestoppt und einer Verkehrskontrolle zugeführt werden. Es wurde ein Strafverfahren gegen den 23-jährigen Fahrzeugführer aus Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Es konnten keine Hinweise auf einen zeitnahen Alkohol-/Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden.

Zeugen der beschriebenen Verkehrsvorgänge, insbesondere gefährdete Personen/Fahrzeugführer des Gegenverkehrs (Fahrtrichtung Adenau), werden gebeten sich mit der Polizei Adenau (Tel.: 02691-9250) in Verbindung zu setzen.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Adenau

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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