Allgemeine Berichte | 11.08.2026, 08:16 Uhr

Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Weidetierhalter müssen ihre Tiere schützen

Wolf (Canis lupus) im Oberwesterwald.
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Westerwaldkreis. Erneut gab es bei dem Schadensfall vom 02.07.2026 in der Verbandsgemeinde Rennerod im Westerwaldkreis keinen ausreichenden Schutz der Weidetiere vor einem Wolfsangriff.

Dies ist einer Information des Koordinationszentrums Luchs und Wolf (KLUWO) vom 27.07.2026 zu entnehmen.

„Dies ist eine unverantwortliche Vernachlässigung der Weidetiere und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Nur konsequenter Herdenschutz wird Nutztiere nachhaltig vor Übergriffen schützen, nicht die Jagd auf Wölfe“, erklärte Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren und stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Weidetierhalter schützen nicht ausreichend

„Die Auswertung der vom Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) dokumentierten Nutztierübergriffe in ganz Rheinland-Pfalz seit der Wiederbesiedlung im Jahr 2016 zeige deutlich, dass Wölfe nur in wenigen Ausnahmefällen Weidetiere angreifen, bei denen ein Herdenschutz entsprechend den vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) definierten wolfsabweisenden Vorgaben vorhanden sei. Bei den bisher dokumentierten Rissereignissen aus dem Jahr 2025 sei bei ca. 90 Prozent der Übergriffe kein entsprechender Herdenschutz nachweisbar gewesen“, so Gabriele Neumann.

Auch bei den in 2026 dokumentierten Übergriffen mit Nutztierschäden handelte es sich in fast allen Fällen laut KLUWO um Weideführungen mit unzureichender Zäunung, die noch nicht oder noch nicht vollständig „auf die spezifischen Anforderungen der Wolfsprävention umgerüstet war“, so das KLUWO. In zwei Fällen war die Herdenschutzsituation nicht beurteilbar.

In keinem Fall war eine vollständige wolfsabweisende Zäunung nach den aktuellen Vorgaben dokumentiert.

Herdenschutz ist essentiell

Die Schutzmaßnahmen werden vom Land finanziell gefördert und das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) steht den Tierhaltern beratend zur Seite. Zu diesen förderungsfähigen Maßnahmen gehöre auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden. „Herdenschutz ist die wirksamste und einzige Möglichkeit, Nutztierrisse auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Und Herdenschutz liegt nach dem Tierschutzrecht in der Verantwortung der Tierhalter und die Zumutbarkeit spielt dabei keine Rolle“, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Durch den unzureichenden Schutz ihrer Weidetiere sind deren Halter maßgeblich mitverantwortlich für Wolfsübergriffe. Die einzige wirksame Strategie zur weitgehenden Vermeidung von Übergriffen auf Weidetiere ist wirksamer Herdenschutz. Aber die Kampagnen gegen den Wolf und die lauten Rufe der Lobby aus Politik und den Bauern- und Jagdverbänden nach Bejagung stehen im Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Erkenntnissen“, so Gabriele Neumann.

Keine Korrelation zwischen Anzahl der Wölfe und Anzahl der Übergriffe

Die Anzahl der Wölfe in einem Gebiet korreliere nicht mit der Anzahl der Übergriffe auf Weidetiere. Durch die Bejagung würden sich im Gegensatz zu den gewünschten Effekten sogar Risiken ergeben. Wolfsrudel sind stark territorial und verteidigen ihr Revier gegen umherstreifende Individuen. „Durch die Tötung eines Rudelmitglieds wird die soziale Struktur und die Verteidigungsfähigkeit geschwächt, so dass sogenannte „Wanderwölfe“ leichter in das Revier eindringen können. Diese umherstreifenden Tiere sorgen möglicherweise für eine steigende Zahl von Nutztierübergriffen, womit das Gegenteil des eigentlichen Zieles erreicht wäre“, so Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der NI.

Pressemitteilung Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Wolf (Canis lupus) im Oberwesterwald. Foto: Markus Dübbert/NI,

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